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Fördermöglichkeit des Landes NRW
In Nordrhein-Westfalen kann die Vorbereitung der Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen im Rahmen der Absatzförderung bis zu einer Höhe von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Gefördert werden können Ausgaben, die bis zur Antragsabgabe beim Deutschen Patent- und Markenamt anfallen.
Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch das LANUV.