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Hunde

Im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW ist das LANUV die zuständige Behörde für die

  • Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen zur Abnahme von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen,
  • zentrale Erfassung der nach dem LHundG NRW registrierten Hunde im Rahmen einer Landeshundedatenbank.