Messung von Lichtimmissionen, typische Werte
Bei künstlichen Lichtquellen aller Art, welche im Freien während der natürlichen Nachtdunkelheit eingesetzt werden, sollen vor der Installation deren Umweltauswirkungen mit beachtet werden. Insbesondere für lichtintensive gewerbliche Beleuchtungsanlagen, z.B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtanlagen, sollte dies bereits im Rahmen der lichttechnischen Planung erfolgen.
Für bereits errichtete und betriebene gewerbliche Beleuchtungsanlagen gelten die Anforderungen des Licht-Erlasses NRW 2000*) zum Schutz von Personen vor erheblichen Belästigungen durch das abgestrahlte Licht. Hiernach sind die verursachte Aufhellung von Aufenthaltsräumen sowie eine mögliche Blendwirkung gering zu halten. In Zweifelsfällen lässt sich die Einhaltung der Anforderungen per Messung überprüfen. Ggf. sind Minderungsmaßnahmen durchzuführen. Über diese Anforderungen hinaus sollen auch negative Einflüsse auf die Tierwelt vermieden werden. Speziell für Straßenbeleuchtung sind Aspekte der öffentlichen Sicherheit zu berücksichtigen.
Die Aufhellung von Aufenthaltsräumen wie Wohn- und Schlafzimmern in Wohnungen und Häusern wird durch die Beleuchtungsstärke des einfallenden Lichtes im jeweiligen Fenster, gemessen in der Einheit Lux (lx), bestimmt. Typische Anhaltswerte für Beleuchtungsstärken aus dem Alltag finden sich in der folgenden Tabelle.
Sonniger Sommertag | 60.000.100.000 lx |
Trüber Sommertag | 20.000 lx |
Trüber Wintertag | 3.000 lx |
Vollmondnacht | 0,25 lx |
Neumondnacht | 0,01 lx |
Büroarbeitsplatz | 300.500 lx |
Sportplatzbeleuchtung (Spielfeld) | ca. 100 lx |
Lesen gerade noch möglich | ca. 0,5.1 lx |
Die maximal zulässige Beleuchtungsstärke ist abhängig vom Gebietscharakter des Immissionsortes, d.h. für Wohngebiete besteht allgemein ein höherer Schutzanspruch als in einem Gewerbegebiet. Sie liegt zwischen 1 lx . 15 lx.
Messungen der Beleuchtungsstärke erfolgen mit Hilfe geeigneter Luxmeter. Orientierende Messungen können bei entsprechender Sachkenntnis prinzipiell bereits mit einfachen Geräten durchgeführt werden. Für amtliche rechtlich relevante Messungen sind jedoch unbedingt kalibrierte Messgeräte mit erhöhten Qualitätsanforderungen erforderlich.
Eine Blendung kann von Lichtquellen ausgehen, wenn diese - z.B. wegen unzureichender Ausrichtung oder fehlender Abschirmung - aus Wohnbereichen einsehbar sind und dort als belästigend empfunden werden. Die maßgebliche Größe zur Beurteilung der sog. psychologischen Blendung ist die Leuchtdichte der betreffenden Lichtquelle ("Helligkeit"), angegeben in der Einheit Candela pro Quadratmeter (cd/m2). Einige typische Anhaltswerte für Leuchtdichten aus dem Alltag finden sich in der folgenden Tabelle.
Leuchtstofflampe 100 W | 10.000 cd/m 2 |
Glühlampe (klar) | 1.000.000 cd/m 2 |
Halogen-Metalldampflampen (klar) | 10.000.000 cd/m 2 |
Sonne im Zenit (klares Wetter,mit Luftabsorption) | 1.000.000.000 cd/m 2 |
Blauer Himmel (mittags, klares Wetter) | 5.000 cd/m 2 |
Vollmond (klares Wetter, mit Luftabsorption) | 5.000 cd/m 2 |
Maßgeblich für die wahrgenommene Blendwirkung einer Lichtquelle ist jedoch deren "relative Helligkeit" in Bezug zur Umgebung sowie deren scheinbare Größe aus Sicht vom Einwirkungsort, sodass auch die Umgebungsleuchtdichte (Einheit: Candela pro Quadratmeter, cd/m2) und der Raumwinkel der Lichtquelle (Einheit: Steradiant, sr) mit zu bestimmen sind. Hieraus wird die maximal zulässige Leuchtdichte der Lichtquelle abgeleitet, die ebenfalls vom Gebietscharakter abhängig ist. Beispiele für die maximal zulässige Leuchtdichte von Lichtquellen sind in folgender Tabelle angegeben:
Scheinbare Leuchtengröße | Abstand zur Lichtquelle | Raumwinkel | Max. zulässige Leuchtdichte |
---|---|---|---|
0,25 m 2 | 50 m | 1 x 10 -4 sr | 1,0 x 10 3 cd/m 2 |
0,025 m 2 | 50 m | 1 x 10 -5 sr | 3,2 x 10 3 cd/m 2 |
0,01 m 2 | 100 m | 1 x 10 -6 sr | 1,0 x 10 4 cd/m 2 |
Proportionalitätsfaktor k=32, Umgebungsleuchtdichte L U=0,1 cd/m 2
Für Messungen der Leuchtdichte von Lichtquellen und deren Umgebung stehen geeignete spezifische Leuchtdichtemessgeräte zur Verfügung. Der Raumwinkel einer Lichtquelle lässt sich ebenfalls per Messung oder z.B. per Berechnung bei bekannten geometrischen Verhältnissen bestimmen. Insgesamt stellt eine belastbare Blendungsmessung nicht unerhebliche Anforderungen an Sachkenntnis, Messtechnik und Erfahrung des Messpersonals.
*) Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung, Gem.Rd.Erlass des MUNLV -VB2-8829- (V Nr. 5/00)-, d. MWMEV -III A4-62-03-, und des MSWKS -IIA4-850.1- vom 13.9.2000, Ministerialblatt NRW - Nr. 64 vom 2.11.2000