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Gesetze, Regelwerke und mehr

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Bis Anfang der 70er Jahre wurden noch mehr als 90 % aller Abfälle, ohne definierte technische Sicherungen abgelagert.

Es bestanden keine spezifischen Rechtsvorschriften zur Abfallbeseitigung. 1972 trat das erste bundeseinheitliche Gesetz zur Abfallbeseitigung in Kraft. Während sich damals der Blick allein auf die Ordnung und Überwachung der Abfallbeseitigung richtete, erweiterte sich der Blickwinkel Mitte der 80er Jahre auf die Abfallwirtschaft. Es entstand ein Abfallwirtschaftsrecht, das die Vermeidung und Verwertung von Abfällen in den Vordergrund stellte. Das Leitbild der "Kreislaufwirtschaft" und die Notwendigkeit einer Anpassung des bundesdeutschen Abfallrechtes an das europäische Abfallrecht führte 1994 zu dem derzeit gültigen   Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Bundesrecht

Untergesetzliches Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz