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Anmeldung zur Falknerprüfung

Für die Anmeldung zur Falknerprüfung ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit allen benötigten Unterlagen sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim LANUV einzureichen (§ 15 Abs. 1 DVO LJG-NRW):

Peter Herkenrath

Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 24
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Unvollständige bzw. verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Damit ist die Zulassung zur Falknerprüfung ausgeschlossen.

Der Antrag kann am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Das Formular kann auch telefonisch, schriftlich unter der o.g. Adresse oder per E-Mail unter falknerpruefung-at-lanuv.nrw.de angefordert werden und wird dann per Post zugestellt.

Einzureichende Unterlagen

  1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung
  2. Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate!) im Original bzw. als beglaubigte Kopie
  3. Nachweis über die bestandene Jägerprüfung (mindestens die eingeschränkte Jägerprüfung, ohne Schießprüfung und das Sachgebiet Waffenkunde/ -recht) durch:
    • beglaubigte Fotokopie Jagdschein oder Jägerprüfungszeugnis
    • oder eine schriftliche Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, dass die Antragstellerin/der Antragsteller dort als Jagdscheininhaberin/ Jagdscheininhaber gemeldet ist

Hinweis: Die Beantragung sollte erfahrungsgemäß möglichst zeitnah erfolgen!

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Prüfungsgebühr:120,- €Tarifstelle 7.6.1.2 des Gebührentarifs
Zulassung zur Falknerprüfung:30,- €Tarifstelle 7.6.1.3 des Gebührentarifs
Gebühr insgesamt:150,- € 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird nach der Prüfung mit Gebührenbescheid erhoben