Bachforelle (c) AdobeStock/Rostislav
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Qualifizierter Dienst

Durch die Novellierung der Fischseuchenverordnung sind Betreiber von genehmigungspflichtigen Aquakulturanlagen dazu angehalten, neben den veterinärbehördlichen Kontrollen, sogenannte Eigenkontrollen in ihren Tierbeständen durchzuführen.

Durch diese Untersuchungen soll ein besserer Schutz vor anzeigepflichtigen Fischseuchen wie der VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie), IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) und KHV (Koi-Herpesvirus) erreicht werden.

Der Qualifizierte Dienst im Auftrag des Fischgesundheitsdienstes NRW

  • führt Eigenkontrollen gemäß § 7 Fischseuchenverordnung in Aquakulturbetrieben durch,
  • bietet dem Fischzüchter/-händler Hilfestellung hinsichtlich der Genehmigungs- und Registrierungsverfahren an und
  • unterstützt Aquakulturbetreiber bei der Antragsstellung zur Erlangung der EU-Fischseuchenfreiheit und entsprechenden Hygieneplänen.