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Fundortkataster für Pflanzen und Tiere

Nach § 3 des Landesnaturschutzgesetzes NRW dokumentiert das LANUV „Veränderungen in der Pflanzen- und Tierwelt“ (Monitoring). Diese Datenmenge für einen schnellen Zugriff so aufzubereiten, dass für die naturschutzfachliche Praxis präzise Angaben zu Vorkommen wildlebender Pflanzen und Tieren möglich sind, ist nur mit der Hilfe eines leistungsfähigen, digitalen Katasters möglich. Ein solches elektronisches Kataster ist das Fundortkataster (FOK) NRW. Es wird zentral im LANUV geführt und hat Servicefunktion für alle naturschutzfachlichen Fragenstellungen. Es ist Voraussetzung für:

  • die Fortschreibung der Roten Liste,
  • das Artenschutzprogramm NRW mit all seinen Bausteinen
  • die Beantwortung konkreter Fragen des Naturschutzes und der Landschaftsplanung, insbesondere im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe.

Das Fundortkataster ist eine moderne Datenbank mit einem graphischen und textlichen Teil zu den Fundorten ausgewählter Arten. Diese gespeicherten Fundortdaten erhebt das LANUV selbst (z. B. im Rahmen von Werkverträgen) oder in Kooperation mit faunistisch-floristisch tätigen Verbänden, Vereinen, Arbeitsgruppen und einzelnen Expertinnen und Experten. Zu beachten ist allerdings, dass dem Fundortkataster keine vollständigen und flächendeckenden Erhebungen zu Grunde liegen. Es liefert jedoch wichtige Grundlagen und ernstzunehmende Hinweise über die Vorkommen der Arten in NRW.

Mit weiteren Datenbanken des LANUV (z. B. dem Biotopkataster, dem Naturschutzgebiete- Kataster etc.) ist dieses Fundortkataster Teil eines Datenpools, der untereinander kompatible Datensätze anwendungsorientiert für den schnellen Zugriff vorhält. Für Landesbehörden, Kreise und kreisfreie Städte sowie für weitere öffentliche Stellen (Städte und Gemeinden, Forstämter etc.) werden diese Daten in dem System @linfos bereitgestellt.

Landesbehörden erreichen @linfos nach Registrierung über den folgenden Weg:

Alle anderen Nutzer wählen den Zugang über das Internet:

Von den in Nordrhein-Westfalen vorkommenden rund 43.000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten werden ausgewählte Arten und Artengruppen in das Fundortkataster aufgenommen. Darunter fallen:

  • Arten der Roten Liste
  • Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie
  • Arten, für die Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland eine besondere Verantwortung trägt
  • Leit-, Ziel- oder Indikatorarten, landesweiter Arten- und Biotopschutz-Programme
  • expansive Neobiota (sogenannte „Problemarten“)
  • Grundlagendaten für die floristische Kartierung des Landes Nordrhein-Westfalen (im Regelfall Raster-Daten)
  • gegebenenfalls weitere Arten oder Artengruppen, wenn sie naturschutzfachliche Relevanz erlangen.