Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Publikationen » Arbeitsblätter

Arbeitsblätter

Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer

Arbeitsblatt 18, 3. überarbeitete Auflage, LANUV 2023

Fließgewässer sind mehr als Wasser. Wasserbeschaffenheit, Abflussdynamik, Strukturausstattung und Umfeld bestimmen ganz wesentlich die Funktionsfähigkeit und die Lebensbedingungen in und an den Gewässern.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL) fordert daher die Erfassung und Bewertung der Morphologie als so genannte unterstützende Qualitätskomponente zur Beschreibung des ökologischen Zustands beziehungsweise Potenzials. Als Arbeitsgrundlage in Nordrhein-Westfalen diente dazu bisher das 2018 veröffentlichte LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. Auflage „Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer“ (LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. überarbeitete Fassung 2018).

Die parallele Anwendung von LANUV-Arbeitsblatt 18 und LANUV-Arbeitsblatt 38 „Gewässer-Bauwerke in Nordrhein-Westfalen – Anleitung zur Erhebung an kleinen bis großen Fließgewässern“ (2018) hat den Bedarf spezifischer Konkretisierungen aufgezeigt, um die Morphologie bzw. Durchgängigkeit gem. EU WRRL zu beschreiben. Gleichzeitig ist damit eine Anpassung der Software BEACH für die gemeinsame Datenbank erforderlich.

Die Strukturkartierung von kleinen bis großen Fließgewässern zur morphologischen Bewertung ist in der vorliegenden 3. Auflage des LANUV-Arbeitsblatts 18 unverändert geblieben. Wie bisher werden in standardisierten Erfassungsbögen neben den Strukturen des Gewässerbettes mit Sohle und Ufer auch das Gewässerumfeld beziehungsweise die Aue erfasst und bewertet. Maßstab der Bewertung ist der potenziell natürliche Gewässerzustand (Leitbild) des jeweiligen morphologischen Fließgewässertyps.

Die maßgebliche Neuerung der dritten Auflage ist, dass nicht mehr zwischen den Bauwerken Brücke, Durchlass, Verrohrung/Überbauung, Aquädukt differenziert wird, sondern alle unter dem Begriff der „Kreuzungsbauwerke“ zusammengefasst werden (EP 2.2/4.5). Dabei steht nicht die technische Ausführung des Bauwerks, sondern die morphologische bzw. ökologische Wirkung des Bauwerks auf das Gewässer im Vordergrund.

 

Download

1 : 0

zurück