Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Pressemitteilungen » Pressearchiv

Pressearchiv

Antibiotika–Anwendungen in der Tiermast müssen gemeldet werden

© LANUV

Seit dem 01.07.2014 müssen Antibiotika-Anwendungen in die HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) eingegeben werden. Dafür ist der Tierhalter verantwortlich. So sieht es das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) vor.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, in der Bundesrepublik Deutschland den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und dadurch der Entstehung und Ausbreitung antibiotika-resistenter Bakterien entgegenzuwirken.

Außerdem mussten Nutztierhalter bis zum 30.06.2014  die Tierart, die Nutzungsart und die Bestandsgröße unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung melden.

Mit dem novellierten Arzneimittelgesetz kommen auf die Tierhalter einige Neuerungen zu. Dazu gehören umfassende Meldeverpflichtungen zum Antibiotika-Einsatz in der Aufzucht und Mast. Ab dem 01.07.2014 müssen die Antibiotika-Anwendungen bei zur Mast gehaltenen Tieren in die HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) durch den Tierhalter eingestellt  werden. Das kann kontinuierlich oder als Sammelmeldung nach Ablauf eines jeden Halbjahres erfolgen. Grundlage für die Angaben sind die Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelege und die tagesgenauen Tierbestände inkl. sämtlicher Zu- und Abgänge. Eine lückenlose Dokumentation ist also wichtig. Der Tierhalter kann auch Dritte, zum Beispiel seinen Tierarzt oder die QS GmbH (Qualität & Sicherheit GmbH),  mit der Meldung beauftragen.

Die erste Auswertung der eingestellten Daten wird Anfang 2015 nach dem Ende des ersten Erhebungszeitraumes erfolgen.

Erläuterungen zum neuen Arzneimittelgesetz (betrifft die §§ 58a - 58d) und häufige Fragen: http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tiergesundheit/arzneimittel/tierarzneimittel.htm