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Pressearchiv

2013: In Industrienähe zu hohe Schwermetallgehalte im Staubniederschlag Schadstoffanteile im Feinstaub aber unkritisch

Im Nahbereich von Industrieanlagen und in Hafengebieten ist der Eintrag von Grobstaub als Staubniederschlag mit seinen giftigen und teilweise Krebs erzeugenden Bestandteilen auf Böden und Oberflächen an einigen Standorten in NRW weiterhin zu hoch. Die europäischen Grenz- und Zielwerte für die Inhaltsstoffe des Feinstaubs hingegen wurden überall eingehalten.
Im Gegensatz zu Grobstäuben gelangen die Feinstaubpartikel bei der Atmung zum Teil sehr tief in die Atemwege. Kleinste Partikel können über die Lungenbläschen sogar in die Blutbahn eintreten. Deshalb wurde Feinstaub PM10 landesweit an 28 Messorten auf Schwermetallverbindungen und an 22 Messorten auf Benzo[a]pyren untersucht. Dafür wurden jeweils Orte mit unterschiedlicher Luftqualität ausgewählt. Für gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe im Feinstaub PM10 gelten europaweite Zielwerte (Jahresmittelwerte) für die Metalle Cadmium (5 ng/m³), Nickel (20 ng/m³) und Arsen (6 ng/m³) sowie für den organischen Schadstoff Benzo[a]pyren (1 ng/m³). Keiner dieser Werte wurde in 2013 überschritten. Ebenfalls eingehalten wurde der Grenzwert für Blei von 0,5 µg/m³.
Der Eintrag von Luftschadstoffen über die Deposition grober Stäube kann zu schädlichen Bodenveränderungen führen. Außerdem können Staubniederschlag und seine Inhaltsstoffe indirekt die Gesundheit gefährden, wenn Gemüse, Früchte oder Futtermittel zu stark beaufschlagt und verzehrt werden, oder Kinder verunreinigte Erde in den Mund nehmen. In der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sind deshalb Immissionswerte für Staubniederschlag und für metallische Inhaltsstoffe des Staubniederschlags (Blei, Cadmium, Arsen, Nickel, Thallium und Quecksilber) festgelegt. Die Niederschläge von Grobstaub (Staubdeposition) wurden an 140 Messpunkten erfasst und die darin enthaltenen Schwermetalle bestimmt. Das Staubniederschlagsmessnetz des LANUV ist nicht gleichmäßig über NRW verteilt, sondern konzentriert sich auf belastete Nahbereiche von Industrieanlagen und Häfen. Der Verkehr spielt als Verursacher von Schwermetallverbindungen nur eine untergeordnete Rolle. In einem zusätzlichen Messprogramm von April 2012 bis April 2013 zeigte sich, dass der bundesweit gültige Immissionswert der TA Luft für die Deposition von Quecksilber (1 µg/(m²*d)) auch an industriell beeinflussten Messorten bei weitem nicht erreicht wird. Ähnliches war in früheren Jahren für Thallium beobachtet worden.
Für weitere Schwermetalle wurden Immissionswerte für den Eintrag auf Böden und Oberflächen jedoch nach wie vor an zahlreichen Messpunkten nicht eingehalten. An 92 Messpunkten wurde der Immissionswert für Nickel überschritten. Der Immissionswert für Blei wurde an sieben Messpunkten, der für Arsen an zehn Messpunkten und für Cadmium an acht Messpunkten überschritten. Gegenüber 2012 ergab sich an mehreren Standorten eine Tendenz zur geringfügigen Steigerung der Belastung; es wurde in etwa das Belastungsniveau der Jahre 2010 und 2011 erreicht.
Da grobe Stäube nicht eingeatmet werden, bedeutet die Überschreitung der Immissionswerte für Staubniederschlag und seiner Inhaltsstoffe keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Die Messungen dienen Insbesondere zur Überprüfung, ob es durch langjährig überhöhte Einträge zu bedenklichen Anreicherungen in Böden oder Pflanzen kommen kann. Werden bei zusätzlichen Untersuchungen gesundheitlich bedenkliche Schwermetallgehalte in Nahrungspflanzen festgestellt, ergehen vorsorglich Empfehlungen zu Verzehrs- und Nutzungsbeschränkungen in Gärten. Mittels Bodenuntersuchungen erfolgt eine nutzungsbezogene Beurteilung anhand der Prüfwerte des Bodenschutzrechts.

Die Jahreskenngrößen sind auf den Internetseiten des LANUV unter folgendem Link veröffentlicht: www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/ber_trend/kenn.htm

 

Messdaten

Luftmessdaten 2013 und Vorjahre: www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/ber_trend/kenn.htm

Tagesaktuelle Daten: www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm