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Marktüberwachung prüft bundesweit über 100.000 Elektrogeräte und Reifen auf Kennzeichnung mit Energielabel

© LANUV

In NRW rund 65% Betriebe und ca. 10% der Produkte beanstandet

Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.500 Produkte (rund 6,6 Prozent) beanstanden müssen. Dabei fehlten die Energielabel bei Leuchten und Staubsaugern in ca. 10 Prozent der Fälle. Im Bereich der sogenannten „weißen Ware“ (zum Beispiel Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner) betrug die Mängelquote lediglich 3 Prozent.  

Die Marktüberwachungsbehörden haben bundesweit insgesamt 1.041 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 349 Elektrofachmärkte, 143 Möbelhäuser, 127 Internethändler und 107 SB-Warenhäuser. Bei fast jedem zweiten Händler haben die Behörden Mängel festgestellt. Diese hohe Quote beruht nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden auf der Vielzahl von unterschiedlichen Gerätemodellen, die die Händler im Angebot haben.

383 der insgesamt 516 in Deutschland beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 74 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet werden soll.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV die Kontrollen der Kennzeichnungspflichten bei den sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten durchgeführt. Insgesamt wurden hier 169 Händlerbetriebe (incl. Onlinehandel) mit über 24.000 Produkten überprüft.

Beanstandet wurden nahezu 65 % der Betriebe und knapp 10 % der Produkte.

Der Vergleich der Beanstandungsquoten der einzelnen Produktgruppen zeigt, dass insbesondere bei Staubsaugern, Fernsehgeräten, Luftkonditionierern und Haushaltsbacköfen/ Dunstabzugshauben, sowie teilweise bei Leuchten Verbesserungspotentiale bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel bestehen. Eine Rolle könnte der Umstand spielen, dass die rechtlichen Vorgaben für diese Produktgruppen teilweise noch nicht so lange gelten. Bei anderen Produktgruppen, z. B. bei der sog. „weißen Ware“ (z.B. Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner), sind die Beanstandungsquoten relativ niedrig. Die Regelungen sind hier schon längere Zeit in Kraft.

Die Beanstandungsquote bei der Kontrolle des Internethandels liegt höher: Bei 78% der kontrollierten Online-Händler (18 von 23) wurden vielfach erhebliche Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorgaben festgestellt.

Alle überprüften Händlerbetriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben freiwillige Maßnahmen zur Mangelabstellung getroffen. Im Nachgang zu den Überprüfungen wurden zusätzlich 63 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld) durch das LANUV eingeleitet.

Aufgrund der Ergebnisse wird das LANUV die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel weiter im Fokus behalten.

Weiterführende Informationen zu den Ergebnissen und produktspezifische Auswertungen finden Sie auf den LANUV-Seiten im Internet unter http://www.lanuv.nrw.de/index.php?id=3264

 

 

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