Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Pressemitteilungen » Pressearchiv

Pressearchiv

Naturschutz, Schafzucht, Landwirtschaft, Jagd und Land NRW erstellen gemeinsam Leitfaden zum Umgang mit Wölfen

Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf die dauerhafte Rückkehr der Wölfe vor: Nach zwei Wolfs-Nachweisen in NRW innerhalb eines Monats hat die Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ aus Naturschutz, Schafzucht, Landwirtschaft, Jagd und Behörden unter Leitung des LANUV heute in Recklinghausen weitere Schritte für den Umgang mit der geschützten Tierart beschlossen. „Denn ab jetzt ist damit zu rechnen, dass sich zumindest einzelne Wölfe über einen längeren Zeitraum in NRW wieder aufhalten könnten“, sagte Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV NRW.

Ende Januar hatte das nordrhein-westfälische Umweltministerium bestätigt, dass es in NRW einen zweiten Nachweis eines Wolfes gab. Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde am 22. Januar durch eine Wildkamera in einem Waldgebiet einen Wolf festgestellt. Im Kreis Minden-Lübbecke wurde durch Untersuchungen von DNA-Spuren der Wolf-Nachweis Mitte Januar durch ein Labor bestätigt. Das Land rechnet mit weiteren Wolfnachweisen und nach mehr als 180 Jahren mit der dauerhaften Rückkehr der Wölfe nach NRW. „NRW ist Wolfs-Erwartungsland“, sagte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ im LANUV NRW. "Das Wolfsmonitoring des Landes bewährt sich. Nordrhein-Westfalen hat Raum für wilde Tiere, das ist ein gutes Signal für ein Mehr an Biodiversität.. Auf der anderen Seite stellt die Rückkehr dieses Wildtieres aber auch für eine dicht besiedelte Region wie NRW eine Herausforderung dar. Denn wir müssen nach mehr als anderthalb Jahrhunderten wieder lernen, mit dem Wolf zu leben."

In den letzten 180 Jahren gab es drei bestätigte Nachweise einzelner Wölfe in NRW: im November 2009 sowie im Dezember 2014 und Januar 2015. Durch weitere Wolf-Beobachtungen, etwa durch Wildkameras, soll nun geklärt werden, ob es sich bei den beiden letzten Tieren um eine dauerhafte Rückkehr oder nur um durchziehende Tiere handelt. „NRW ist derzeit in der Wolf-Stufe 1, das heißt, in der Phase, in der sporadisch einzelne Wölfe in unserem Gebiet auftauchen und dann wieder verschwinden“, erläuterte Kaiser. Auf diese Stufe 1 hat sich das Land auch durch den Arbeitskreis „Wolf“ seit 2010 vorbereitet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen. „Nun bereiten wir uns auf die Stufe 2 vor, in der Einzeltiere, Paare oder auch ein Familienverband dauerhaft über einen längeren Zeitraum in NRW bleibt“, erläutert Kaiser weiter. Denn aufgrund einer dauerhaften Ansiedlung von fünf Familienverbänden und zwei Paaren im Nachbarland Niedersachsen ist in den nächsten Jahren auch in Nordrhein-Westfalen mit einer ersten dauerhaften Besiedlung durch den Wolf zu rechnen.

Bisher ergriffene Maßnahmen in der Wolf-Stufe 1:

  • Sicherstellung der finanziellenEntschädigung durch das NRW-Umweltministerium im Falle Wolfs-verursachter Haustierverluste;
  • Beschaffung mobiler Herdenschutzzäune durch das Land (http://goo.gl/0a5Mxt)
  • Aufbau des landesweiten Wolfmonitorings nach internationalen wissenschaftlichen Standards durch die Fachbereiche Artenschutz und Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung im LANUV;
  • Aufbau eines landesweiten Systems von ehrenamtlichen Luchs- und Wolfsberatern, die Hinweise auf freilebende Wölfe dokumentieren;
  • Schulung der Luchs- und Wolfsberater durch das LANUV (Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie NRW);
  • Aufbau und Moderation einer landesweiten Arbeitsgruppe der mit dem Wolf befassten Verbände und Behörden durch das LANUV NRW;
  • zwei landesweite Tagungen in Zusammenarbeit mit dem Schafzuchtverband NRW durch das Land NRW;
  • Faltblatt, Internetseite und eine Wanderausstellung durch den Landesbetrieb Wald und Holz.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“, die heute unter Leitung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in der Natur und Umweltschutz Akademie NRW (NUA) in Recklinghausen zusammen kam, alle bisherigen Erfahrungen und bereits ergriffenen Maßnahmen zum Thema Wolf in NRW in einem Leitfaden zusammenzufassen und weitergehende Regelungen für den Fall erster in NRW angesiedelter Wölfe zu entwickeln.

Die Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ wurde bereits 2010 gegründet. Sie versteht sich als Kommunikationsinstrument aller am Thema Wolf interessierten Verbände und Behörden. Mitglieder in der AG sind Naturschutz, Schafzucht, Landwirtschaft, Jagd, das Land NRW sowie die wissenschaftlich arbeitende „AG Säugetiere NRW“. Die AG tagt anlassbezogen unter Leitung des LANUV. Die Gründung und Moderation der AG „Wolf in NRW“ durch das LANUV im Jahre 2010 ist Teil der fachlichen Vorbereitung des Landes NRW auf die mögliche Rückkehr des Europäischen Wolfs nach NRW und hat die Aufgabe, den Umgang mit dem Wolf in NRW unter Wahrung aller EU-, bundes- und landesweiten Rechtsvorschriften einvernehmlich unter allen Beteiligten zu regeln.

Mehr zum Wolf: