Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Pressemitteilungen » Pressearchiv

Pressearchiv

Land NRW verlängert Förderprogramm zur Kastration von Katzen

© LANUV

Verwilderte Katzen zu kastrieren ist ein geeigneter Weg, deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Das Förderprogramm Katzenkastration wurde aufgrund seiner großen Nachfrage im Jahr 2015 verlängert. Auch im Jahr 2017 wird das Förderprogramm „Kastration bei Katzen“ fortgeführt. Die Bewilligung von Fördergeldern erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie im letzten Jahr.

Verwilderte Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) vermehren sich stark. Deshalb gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.

Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Gefördert werden ausschließlich Kastrationen von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden. Die Ausgaben von als Fundtier aufgenommenen, aber vor Kastration vermittelten Katzen/Katern sind nicht zuwendungsfähig.

Die Kosten für die Katzenkastration, müssen beim Zuwendungsempfänger/in unmittelbar anfallen.

Kastrationen, die  von Tierärzten vorgenommen werden, die selbst beim Tierschutzverein angestellt sind, sind nicht zuwendungsfähig.

Jede kastrierte Katze muss eindeutig gekennzeichnet werden. Als eindeutige Kennzeichnung gilt ausschließlich ein Chip oder eine Tätowierung. Die Chip-/Tätowierungsnummer muss eindeutig einer kastrierten Katze oder einem kastriertem Kater zuzuordnen sein.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration/

Download: