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Tierische Urlaubsmitbringsel

Wichtige Regeln für Tiergesundheit und Artenschutz

©Peter Schütz

Wildlebende Pflanzen und Tiere sind keine legalen Urlaubsmitbringsel und gehören damit auch nicht ins Urlaubsgepäck. Viele exotische und seltene Arten unterliegen Handelsbeschränkungen und nationalen Artenschutzbestimmungen. Werden sie illegal aus dem Ausland mitgebracht, kann das teuer werden. Auch wer aus Mitgefühl und Tierliebe im Urlaub einen Hund oder eine Katze als neues Familienmitglied mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich gründlich informieren. Oft endet wegen nicht erfüllter Einreisebedingungen oder fehlender Papiere und Gesundheitsnachweise die Reise des Tieres am Einreiseflughafen in Deutschland.

Bei der Wahl tierischer Mitbringsel aus dem Urlaub rät das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) deshalb zu besonderer Umsicht.

Artenschutz

Je nach Tier- oder Pflanzenart untersagen die Artenschutzbestimmungen den privaten Besitz und erst recht den kommerziellen Handel. Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch illegalen Handel und daraus hergestellte Produkte wie Souvenirs in ihrer Existenz gefährdet und in vielen Bereichen bereits auf großer Fläche verschwunden.

Pflanzen- und Tierarten, die der Artenschutzverordnung der Europäischen Union unterliegen, sind in Deutschland meldepflichtig. Wer geschützte Pflanzen oder Tiere legal erwirbt, muss sie bei der für ihn zuständigen Stadt oder dem Kreis anmelden und die Herkunft belegen. Kann die legale Herkunft aus genehmigter Nachzucht nicht nachgewiesen werden, wird der Neuzugang beschlagnahmt – ebenso im Falle einer unterlassenen Meldung.

Aber nicht nur die Mitnahme wildlebender Pflanzen und Tiere ist heikel. So manche arglos mitgebrachte Krokotasche aus Kalifornien, die Elfenbeinschnitzerei aus Kenia oder der Korallenschmuck aus Ägypten wird bei der Einreisekontrolle am Flughafen beschlagnahmt. Liegen hier Verstöße gegen das internationale Handelsabkommen vor, landen auch diese Mitbringsel im Zweifel in den Asservatenkammern des Zolls und dem Besitzer droht eine empfindliche Geldstrafe. Das LANUV rät auf solche Mitbringsel grundsätzlich zu verzichten. Reisende, die – oft auch ohne es zu wissen – das nicht berücksichtigen, können sich später beim Zoll im Heimatland keinesfalls auf Unwissenheit berufen, denn auch hier gilt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Informationen zum Artenschutz im Urlaub beim Zoll: 

https://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php

Die App „Zoll und Reise“ hilft Urlauberinnen und Urlaubern, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und wovon man besser die Finger lassen sollte: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Zoll-Reise-App/zoll-reise-app.html

Einreisebestimmungen für Hund, Katze und Co.

In meist südlichen Urlaubsländern freunden sich insbesondere Kinder schnell mit einem Straßenhund oder einer zutraulichen, aber abgemagerten Katze an. Der Impuls zu helfen ist dann schnell geweckt. Die private Einfuhr von Tieren unterliegt aber auch hier strengen gesundheitlichen Bestimmungen. Ein Grund dafür ist die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen zum Beispiel die fast ausnahmslos tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen und schlimmstenfalls zum Tod führen können.

Die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers beispielsweise  kein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und für einen Zeitraum von zum Teil mehreren Monaten unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Auch Reisende, die als „Flugpaten“ angeworben werden, übernehmen mit dem Tier die volle Verantwortung.

Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die Informationen zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort wo es ist belassen werden. Ortsansässige Tierschutzvereine können das Tier ggf. aufnehmen oder solange betreuen, bis die notwendigen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.

Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause. Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten.

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