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Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Vorsicht vor illegalem Verkauf von Welpen aus unbekannter Herkunft

©panthermedia.net Alebloshka

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät vom Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk ab. Hundewelpen oder Kätzchen, aber auch exotische Tiere wie Schildkröten gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel oder sogar im Internet geordert werden.

Beim Verschenken von Tieren ist zu beachten, dass der Beschenkte dazu verpflichtet wird, ein ganzes Tierleben lang Verantwortung zu übernehmen, Zeit zu investieren und alle laufenden und außerordentlichen Kosten zu übernehmen. Tiere sollten daher niemals als Überraschung verschenkt werden. Die Entscheidung für ein Haustier kann nur gemeinsam mit dem zukünftigen Tierhalter erfolgen, nach Abstimmung aller Aspekte und Anforderungen, die für eine artgerechte Haltung notwendig sind. Es sollte sehr genau geprüft werden, ob das Tier auf lange Sicht einen Platz in der Familie hat und ausreichende Pflege und Beachtung erhalten kann.

Dr. Gerlinde von Dehn, Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen: „Haustiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Tier anzuschaffen, sollte sich losgelöst von Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstagen fragen, ob sie oder er die Bedürfnisse des ersehnten Tieres kennt und auch die Zeit hat, diese zu erfüllen – und zwar ein ganzes Tierleben lang.“

Aber auch wenn eine gut informierte und durchdachte Entscheidung für ein Tier gefallen ist, sind die Weihnachtsfeiertage mit dem dazugehörigen Trubel und der Jahreswechsel mit Silvesterknallerei nicht dafür geeignet, ein Tier in aller Ruhe an das neue Zuhause zu gewöhnen. Ein Umgebungswechsel bedeutet für ein Tier immer Stress, brennende Kerzen und Co. stellen zudem an den Feiertagen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Stattdessen kann an Weihnachten zum Beispiel ein Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder ein Ratgeber zur Haltung und Pflege der gewünschten Tierart verschenkt werden. Das Tier selbst wird dann erst nach den Feiertagen geholt, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist.

Bei allen Überlegungen ist besonders wichtig, den neuen Mitbewohner aus seriöser Hand zu übernehmen, z. B. von einem Tierheim oder Züchter, und nicht ein Tier von zweifelhafter Herkunft zu beschaffen. Für das Geschäft mit dem illegalen Welpenhandel finden sich zahlreiche unseriöse Anzeigen auf Kleinanzeigenportalen und bei Facebook und Co. Die Tiere werden oft illegal mit nicht tierschutzgerechten Transporten ins Land geschafft, sind meist zu jung, nicht ausreichend geimpft und oft auch noch schwer krank. Alarmzeichen hierfür sind beispielsweise Übergaben, die nicht beim Verkäufer Zuhause, sondern z.B. aus dem Auto stattfinden, kein Vorzeigen der Elterntiere, das Anbieten verschiedener Rassen bei einem Anbieter und fehlende oder mangelhafte Dokumente.

Bei der Anschaffung von Haustieren ist zu bedenken, dass die Tiere täglich Pflege und Betreuung benötigen, auch in Ferienzeiten. Ein Haustier verursacht Kosten, nicht nur bei der Anschaffung, für Futter und für eine artgerechte Unterbringung. Bei Krankheiten und auch zur Vorsorge muss der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden. Die einmal übernommene Verantwortung für ein Tier kann man auch nicht einfach abgeben, sobald es problematisch wird.

Das Aussetzen von Tieren kann mit einem Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000,-€ geahndet werden.

 

Weitere Informationen zum Thema „Tiere sind keine Geschenke“ sind zu finden unter:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/allgemeines/tiere-sind-keine-geschenke/

 

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