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Bovines Herpesvirus (BHV1) - Nach wie vor ein Thema!

©LANUV/A.Donth

NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war.

Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen.

Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können.

Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird.

Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben.

 

Hintergrund:

Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen.

 

Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt.

 

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