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Inventur der Vogelwelt in NRW

© Lanuv/Rainer Fels

Nach fast einer Dekade gibt es nunmehr eine neue Rote Liste der Brutvogelarten in NRW und seit mehr als 20 Jahren konnte auch eine Rote Liste wandernder Vogelarten für NRW nach neuen Kriterien erstellt werden. Die Roten Listen spiegeln nach standardisierten Methoden Status und Trends der Entwicklung heimischer wie wandernder Vogelarten wider; zugleich sind sie unverzichtbare Informationen für Planungsverfahren und Naturschutzpraxis.

Sie zu erstellen verlangte einen großen Einsatz amtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LANUV-Vogelschutzwarte sowie hunderter Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft e.V. (NWO). Veröffentlicht werden die Roten Listen untern anderem im Charadrius 52, Heft 1 – 2, 2016, in der Druckfassung von November 2017. Charadrius ist die Zeitschrift für Vogelkunde, Vogelschutz und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen, herausgegeben von der NWO.

Ergebnisse zeigen Licht und Schatten

Obwohl die Zahl gefährdeter Brutvogelarten seit Mitte der 1980er Jahre ganz leicht sinkt, ist etwa die Hälfte der Brutvogelarten (93 von 188 Arten) in NRW gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben.

Licht gibt es bei einigen sog. Flaggschiffarten: Schwarz- und Weißstorch etwa konnten dank intensiver Schutzbemühungen ihre Bestände ebenso vergrößern wie beispielsweise Uhu oder Wanderfalke. Zudem konnten beispielswiese Kolkrabe, Heidelerche oder Schwarzkehlchen in ihren Gefährdungsgraden zurückgestuft werden.

Schatten gibt es bei Arten, die nicht so bekannt, gleichwohl jedoch für die Vielfalt der Vogelwelt bedeutsam sind. Dazu gehören untern anderem Flussregenpfeifer (Namensgeber des Charadrius), Baumpieper oder Habicht. Ausgestorben seit der letzten Roten Liste sind in NRW Haubenlerche und Ortolan. Schatten gibt es jedoch auch bei sog. Allerweltsarten. So mussten unter anderem Kiebitz, Kuckuck, Star und Bluthänfling – Arten, die ganz oder teilweise von agrarischen Lebensräumen abhängen – in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Beispielsweise hat seit den 1990er Jahren der Star (Vogel des Jahres 2018) großflächig so stark abgenommen, dass er von der Vorwarnliste in die Kategorie „gefährdet“ hochgestuft werden musste.

Rote Listen dokumentieren Gefährdungsgrade von Tieren. Sie dokumentieren jedoch nicht quantitative Veränderungen von Vogelbeständen. Zur Verdeutlichung: bei Schwarz- und Weißstorch genügte die Bestandszunahme um einige Dutzend Brutpaare, um diese Arten aus der Roten Liste zu entlassen. Jedoch können Bestände von Vögeln um zig Tausende abnehmen, ohne dass dies zu einer akuten Bestandsgefährdung der Arten führt. Und hier vollziehen sich enorme quantitative Veränderungen. Massive Rückgänge betreffen vor allem Feldvögel wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche oder Grauammer. Die Brutbestände von Vogelarten, die auf Ackerflächen oder Grünland brüten, sind inzwischen weniger als halb so groß wie noch vor 25 Jahren.

Handlungserfordernisse

Vergleichbar mit dem „Insektensterben“ bedeuten Bestandsrückgänge und Gefährdung von Arten  der Vogelwelt den Verlust von Artenvielfalt und Biodiversität in NRW. Wie Insekten sind Vögel unverzichtbare „Dienstleister“ des Menschen, etwa als „Schädlingsbekämpfer“ oder als Quelle für Naturerlebnisse. Artenverluste können selten und wenn nur mit enormem Einsatz rückgängig gemacht werden.

Trotz einiger Erfolge und mancher Anstrengungen hat sich die Gesamtsituation für die Vogelwelt in Nordrhein-Westfalen nicht wirklich verbessert ? was die Zahl der Brutpaare angeht sogar verschlechtert. Insgesamt entspricht die Bestandssituation der Vogelwelt in NRW im Großen und Ganzen der in ganz Europa. Gefordert ist eine konsequente Umsetzung von Gegenmaßnahmen, insbesondere in den Agrarlebensräumen. Diese sind bekannt und vielfach beschrieben (s. Quellenangabe).

Quellen:

Grüneberg, C., S.R. Sudmann, F. Herhaus, P. Herkenrath, M.M. Jöbges, H. König, K. Nottmeyer, K. Schidelko, M. Schmitz, W. Schubert, D. Stiels & J. Weiss (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Charadrius 52: 1-66.

 

Sudmann, S.R., M. Schmitz, P. Herkenrath & M.M. Jöbges (2016): Rote Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens, 2. Fassung, Stand: Juni 2016. Charadrius 52: 67-108.

Bezug:

Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft e.V. (NWO)

Geschäftsstelle

c/o Veronika Huisman-Fiegen
Leydelstraße 26
47802 Krefeld

E-Mail: info(at)nw-ornithologen.de

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