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Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Produkte

© LANUV

2016 überprüft das LANUV die Kennzeichnung der „Energieeffizienzklassen“ von Elektrogeräten.

 

Damit Verbraucher sicher sein können, dass die angegebenen Energieeffizienzklassen auf Elektrogeräten stimmen und die Mindesteffizienzanforderungen erfüllt werden, kontrolliert das LANUV die Angaben von  Herstellern und Händlern auf den Elektrogeräten. 2016 werden Kontroll-Schwerpunkte Klimageräte, Dunstabzugshauben und externe Netzteile, wie z. B. Handyladegeräte sein. Für die Kontrolleure wird dabei auch der stetig wachsende Online-Markt im Fokus stehen, denn auch hier ist die Einhaltung der Kennzeichnungsvorgaben Pflicht.

 

Erste Kontrollen haben bereits im Vorjahr zu spürbaren Verbesserungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung geführt. So konnten rund 8.500 Produkte vor Ort auf die formale Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben überprüft werden. Durch die Kontrollen konnte bei Herstellern und Händlern bereits das Bewusstsein für die Thematik erfolgreich geschärft werden.

 

Allein in Deutschland würden von energieeffizienteren  Elektrogeräten 41 Millionen Privathaushalte profitieren.

 

Hintergrund:

Ziel der Marktüberwachung ist die Senkung des Energieverbrauchs in der EU. Dafür verfolgen alle EU-Mitgliedsstaaten das Ziel, die Energieeffizienz von sog. „energieverbrauchsrelevanten Produkten“ zu erhöhen. Das betrifft grundsätzlich alle Produkte, die Strom verbrauchen, wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Klimaanlagen, Staubsauger, Fernseher, Straßenbeleuchtung, Personal Computer etc.

 

Hoher Stromverbrauch bedeutet höhere Energiekosten. Der Schlüsselfaktor für die Energiekosten ist die Energieeffizienz der Geräte. Die Entscheidung für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten senkt nicht nur die privaten Energiekosten sondern trägt auch zum Klimaschutz bei, denn die Erzeugung von Strom aus Kohle, Gas und Öl verursacht Kohlendioxid-Emissionen, die zum Klimawandel beitragen.

 

Das LANUV ist in Nordrhein-Westfalen dafür die zuständige Marktüberwachungsbehörde und kontrolliert deswegen die Einhaltung der gesetzlichen Mindesteffizienzstandards der betreffenden Geräte. Ebenfalls überprüft werden die Energieverbrauchslabel auf ihre Richtigkeit. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen den Herstellern und dem Handel ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z. B. Verkaufsverbote sowie Bußgeldverfahren.

 

Mehr zum Thema auf den LANUV-Seiten im Internet unter:

www.lanuv.nrw.de

 

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