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„Schriftliche Versicherung“ der Tierhalter

© panthermedia.net / JCB Prod

Neuigkeiten in NRW  für die „Schriftlichen Mitteilungen“ zur Tierarzneimittel (TAM) Datenbank im Herkunftssicherungs- und Informationssystem (HI-Tier)

 

Halter von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel, die Ihre Arzneimittelmitteilungen nicht selbst in HI-Tier TAM eingeben, sondern schriftlich an die Regionalstelle übermitteln, richten diese bitte ab sofort, also schon für das Halbjahr 2015/II an die AFC Public Services GmbH. Dies gilt insbesondere für die halbjährlich abzugebende „Schriftliche Versicherung“ der Tierhalter (Formular IV). Die Angaben sollten möglichst per Fax an 0228–98579–79 oder in eingescannter Form (wegen der Unterschrift) als Mail an info(at)afc.net  übermittelt werden.

 

Service:

Für die Beantwortung von Fragen zur schriftlichen Dateneingabe stellt die AFC Public Services GmbH ab dem 2. November 2015 eine Telefonhotline zur Verfügung:

 

Telefon-Hotline0228–98579–85

 

Die Hotline ist ganzjährig Mo-Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr und in den Monaten Dezember, Januar, Februar und Juni, Juli, August zusätzlich Mo-Fr von 12:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

 

 

Mehr:

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, NRW (LANUV) hat einige Aufgaben der Regionalstelle gem. §§ 58 a und b AMG seit Juli 2015 an die AFC Public Services GmbH, Dottendorfer Str. 82. 53129 Bonn übertragen. Dazu zählt die Entgegennahme der Schriftlichen Mitteilungen an die Regionalstelle NRW und deren Eingabe in die HI-Tier TAM Datenbank. Die schriftlichen Mitteilungen sind seit dem 01.01.2015 gebührenpflichtig. Die für die schriftlichen Mitteilungen vorgesehenen Formulare wurden inhaltlich und strukturell optimiert und mit den neuen Adressdaten versehen, um das Ausfüllen und Versenden zu vereinfachen.

 

Aktualisierte Formulare:

I                       Nutzungsart

II                      Stichtagsbestand/Bestandsveränderungen für Schweine, Hühner, Puten

IIa                    Stichtagsbestand/Bestandsveränderungen für Rinder

IIb (neu):         Stichtagsbestand/Bestandsveränderungen für Mastschweine ab 30 kg

III                     Arzneimittelverwendung

IV                    Schriftliche Versicherung und/oder Nullmeldung

V                     Anzeige eines Dritten

 

Eine schriftliche Tierhalter-Versicherung (Formular IV) ist von jedem Tierhalter, der mitteilungspflichtig ist und Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung aus AuA-Belegen in die HI-Tier TAM Datenbank (auch über Dritte) oder über das Formular III an die Regionalstelle übertragen hat, halbjährlich in den ersten 14 Tagen nach Ende des entsprechenden Meldehalbjahres bei der Regionalstelle einzureichen (d.h. jeweils zwischen dem 1. und 14. Januar und dem 1. und 14. Juli). Die Tierhalter-Versicherung ist nicht erforderlich, wenn diese Mitteilungen aus dem Bestandsbuch als „Anwendung“ übertragen wurden oder keine Antibiotika eingesetzt wurden. Im letzten Fall wird eine „Nullmeldung“ (gebührenfrei, auf Formular IV unten,) auf freiwilliger Basis empfohlen, um ggf. behördenseitige Nachfragen zu vermeiden.

Um eine zügige und korrekte Datenübertragung in die HI-Tier TAM Datenbank zu gewährleisten, bittet das LANUV die Tierhalter, vollständige und lesbare Angaben auf den neuen Formularen zu machen. Die Angabe von Telefon- und Faxnummer des Tierhalters erleichtert der Behörde/der AFC eventuell notwendige Rückfragen und hilft ggf. Verwarn- oder Bußgelder zu vermeiden

Der Tierhalter kann selbstverständlich nach wie vor seine Daten (außer der Tierhalterversicherung) direkt in die HI-Tier TAM Datenbank eingeben und die Plausibilität anhand der „TAM-Statistik, Meldungsübersicht zu Therapiehäufigkeit, TAM-Vorgänge“ überprüfen. In der unter „Anzeige“ erscheinenden Tabelle sind unter der Spaltenüberschrift „Plausi“ ggf. Nummern eingetragen. Beim Anklicken wird ein erklärender Text zur vorliegenden Unstimmigkeit geöffnet.

 

Alle Neuerungen und aktuelle Formulare:

www.lanuv.nrw.de (Suchwort „Regionalstelle-AMG“) oder bei der Hotline der der AFC Public Services GmbH.

 

Die örtlichen Veterinärämter halten die Formulare zur schriftlichen Mitteilung vor und erteilen Auskünfte  zur direkten Dateneingabe in die HI-Tier TAM Datenbank.

Download: