Tierarzneimittel-Regionalstelle NRW

Tätigkeit der AFC Public Services GmbH endet zum 30.06.2023

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Zum 01.01.2023 ist die erste Änderung zum neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten. Mit den Änderungen des TAMG gibt es zukünftig zwei verschiedene Adressaten für die Mitteilungspflichten in der HI-Tier-TAM Datenbank: Tierhaltende und die Tierärzteschaft. Die veränderten Meldeverpflichtungen haben Auswirkungen auf die Tierarzneimittel-Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen. Da Mitteilungen ab dem 01.01.2023 nur noch elektronisch in die HI-Tier-TAM-Datenbank eingegeben werden können, endet die Tätigkeit der AFC Public Services GmbH zum 30.06.2023. Dies betrifft ebenso die angebotene Hotline-Tätigkeit.

Tierhaltende von Nutztieren der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner, und Puten unterliegen mit bestimmten Nutzungsarten - nicht mehr nur für Masttiere - der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept, wenn sie die zugehörigen, festgelegten Bestandsuntergrenzen überschreiten. Die Bestandsuntergrenzen sind in der HI-Tier-TAM Datenbank genannt:

https://www.hi-tier.de/infoTA.html#Bestandsuntergrenzen

Ab 2023 sind nur noch die Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandsveränderungen zu melden sowie mitzuteilen, dass keine antibiotisch wirksamen Arzneimittel angewendet worden sind (Nullmeldung). Die Abgabe der Meldung über die Tierhalter-Versicherung entfällt. Die Tierärzteschaft muss die Verschreibungen, Anwendungen oder Abgabe von Antibiotika seit Anfang des Jahres im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes und neu für die Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung für alle Betriebsgrößen in die HI-Tier-TAM-Datenbank melden. Die Meldungen sind ab dem Meldehalbjahr I/2023 nur noch elektronisch in der HI-Tier-Datenbank möglich.  Für alle Mitteilungen besteht die Möglichkeit, Dritte mit der Meldung zu beauftragen.

Bei Fragen rund um die Mitteilungspflichten geben die zuständigen Veterinärämter Auskunft. Weitere Informationen dazu hat das LANUV auf seiner Internetseite veröffentlicht:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierarzneimittel/regionalstelle-amg

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