Verbesserte Informationen in Hochwasserlagen

Zentrale Verteilung sorgt für schnellere Verfügbarkeit

©LANUV

Fachleute der Umwelt- und Katastrophenschutzbehörden sind heute beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zusammen gekommen, um die neuen und direkteren Kommunikationswege im Fall von Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen erläutert zu bekommen. In Folge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 hatte sich gezeigt, dass Hochwasserinformationen sowohl im Bereich der Wasserwirtschaft als auch im Katastrophenschutz schneller und unkomplizierter verfügbar sein müssen.

Während eines Hochwasserereignisses bilden die hydrologischen Lageberichte des LANUV die Informationsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Wasserbehörden sowie für die Planung und Durchführung von Einsätzen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Die Zustellung dieser Lageberichte an die zuständigen Stellen innerhalb der Landesverwaltung wurde nun in einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Innenministeriums neu geregelt. Damit wurde die Meldekette gestrafft.

So soll die Verteilung der hydrologischen Lageberichte per E-Mail zentral vom LANUV im so genannten Single-Voice-Prinzip direkt an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Die Zustellung der Lageberichte erfolgt regional-spezifisch an die zuständigen Stellen in den Gewässer-Teileinzugsgebieten, in denen die voraussichtlich betroffenen Gewässer liegen.

Damit die neuen Informations- und Meldewege zügig bekannt werden, waren die Kommunen und Bezirksregierungen aufgefordert, die Personen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich zum Fachgespräch ins LANUV zu entsenden, die hydrologische Lageberichte im Hochwasserfall tatsächlich empfangen und weiterverwenden. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigten der Meldeköpfe in den Bezirksregierungen sowie der Einheitlichen Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte sowie die jeweiligen Verantwortlichen auf Seiten der Wasserwirtschaft.

Unabhängig von der Zuordnung zu den Teileinzugsgebieten, sendet das LANUV alle Lageberichte per E-Mail an das Lagezentrum der Landesregierung NRW, den Meldekopf und die Fachabteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Der Runderlass mit den Regelungen im Deiail ist unter folgendem Link einsehbar:

https://lv.recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20857&ver=8&val=20857&sg=0&menu=0&vd_back=N

Die Lageberichte selbst wurden bereits so angepasst, dass sie nun nicht mehr nur die reinen Fachdaten der Hydrologie enthalten. Sie beinhalten eine Reihe von Informationen zur Wetterlage, zu Pegelständen und Auswirkungen sowie eine Prognose der Wettersituation und der weiteren Entwicklung des Wasserstandes an den Hochwassermeldepegeln des Landes. Neben den hydrologischen Fachinformationen geben sie weitere Erläuterungen, die zur Beurteilung der Lage hilfreich sind. Dabei wird Wert darauf gelegt, die Faktenlage in allgemeinverständlicher Sprache darzustellen.

Das LANUV veröffentlicht Daten zu Pegelständen der Gewässer in Nordrhein-Westfalen und im Hochwasserfall auch die jeweils aktuellen Lageberichte auf der folgenden Internetseite:

https://luadb.it.nrw.de/LUA/hygon/pegel.php

Die hydrologischen Lageberichte werden auch im länderübergreifenden Hochwasserportal eingestellt, über das automatisierte Push-Mitteilungen in verschiedenen Warn-Apps ausgelöst werden. Darüber hinaus können die hydrologischen Lageberichte sowie Pegelinformationen über das Umweltportal NRW des Landes als Mailing, SMS oder Push-Nachricht abonniert werden:

https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

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