Amtliche Marktüberwachung

Vermarktungsnormen für Eier - Beschränkung des Freilandzuganges von Legehennen aufgrund von Schlechtwetterereignissen

(c) LANUV/ Herbert Esser

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Tage mit extremen Witterungsverhältnissen erhöht. Im Rahmen eines Pilotprojektes (1. Januar 2021 bis 28. Februar 2022) sollen die Auswirkungen von wetterbedingten Beschränkungen des Freilandzugangs von Legehennen untersucht werden.

Grundsätzlich ist der Wechsel zwischen verschiedenen Registrierungen anzeige- und gebührenpflichtig (vgl. Nr. 1 des Merkblattes). Ausnahmsweise dürfen die Legehennen nunmehr auch im Falle von extremen Witterungsbedingungen tageweise aufgestallt werden, ohne dass ein Registrierungswechsel erforderlich ist (vgl. Nr. 2 des Merkblattes)

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen einer Aufstallung wegen Schlechtwetterereignisse, insbesondere die Besonderheiten zur verpflichtenden Dokumentation der jeweiligen Aufstallung und der dazugehörigen Wetterwarnung sowie die erforderliche, monatliche Anzeige.

Für die Meldungen verwenden Sie bitte eines der folgenden Meldeformulare: