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Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät vom Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk ab. Hundewelpen oder Kätzchen gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder sogar im Internet geordert werden.

(c) LANUV

Aber auch exotische Tiere wie Schildkröten oder Papageien sollen häufig zu Weihnachten verschenkt werden.

Beim Verschenken von Tieren ist zu beachten, dass der Beschenkte dazu verpflichtet wird, ein ganzes Tierleben lang Verantwortung zu übernehmen, Zeit zu investieren und alle laufenden und weiteren Kosten zu übernehmen. Tiere sollten daher niemals als Überraschung verschenkt werden. Die Entscheidung für ein Haustier kann nur gemeinsam mit dem zukünftigen Tierhalter erfolgen, nach Abstimmung aller Aspekte und Anforderungen, die für eine artgerechte Haltung notwendig sind.

Aber auch wenn eine gut informierte Entscheidung für ein Tier gefallen ist, sind die Weihnachtsfeiertage mit dem dazugehörigen Trubel und der Jahreswechsel mit Silvesterknallerei nicht dafür geeignet, ein Tier in aller Ruhe an das neue Zuhause zu gewöhnen. Ein Umgebungswechsel bedeutet für ein Tier immer Stress, brennende Kerzen und trockene Tannenbäume stellen zudem für Tiere in einer ungewohnten Umgebung eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Stattdessen kann an Weihnachten zum Beispiel einen Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder einen Ratgeber zur Haltung und Pflege der gewünschten Tierart verschenkt und das Tier selbst erst nach den Feiertagen geholt werden, wenn nach den Feiertagen wieder Alltag eingekehrt ist.

Bei der Anschaffung von Haustieren ist zu bedenken, dass die Tiere täglich Pflege und Betreuung benötigen, auch in Ferienzeiten. Ein Haustier erwirkt zudem Kosten, nicht nur bei der Anschaffung für Futter und für eine artgerechte Unterbringung. Manche Tiere, die zum Beispiel in Terrarien eine gleichmäßige Temperatur benötigen, können zu einer höheren Stromrechnung beitragen. Schließlich muss bei Krankheiten und auch zur Vorsorge der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden. Die einmal übernommene Verantwortung für ein Tier kann man auch nicht einfach aufgeben, sobald es problematisch wird. Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, die mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet wird.

Besondere Anforderungen gelten beim Kauf nicht heimischer und exotischer Tiere. Hier setzen internationale Artenschutzbestimmungen enge Grenzen, die zum Beispiel beim Kauf von Schildkröten, Papageien oder Schlangen unbemerkt übertreten werden können. Vor dem Kauf muss daher die Herkunft bekannt sein und geprüft werden, ob ein geschütztes Tier nach der EU-Artenschutzverordnung angeboten wird. Diese Tiere sind in Deutschland meldepflichtig oder vom Handel komplett ausgenommen. Wer einer Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss mit Strafen rechnen. Nach dem Kauf hilft auch keine Berufung auf Unwissenheit, denn Tierhalter sind dazu verpflichtet, ein Mindestmaß an Sachkunde zu erwerben und bei exotischen Tieren auch nachzuweisen.

Informationen zur Meldepflicht für international geschützte Arten, wie beispielsweise Papageien, Landschildkröten, Eidechsen oder Schlangen, geben die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und Städte.

Weitere Informationen zum Thema „Tiere sind keine Geschenke“ sind zu finden unter:

Informationen zur Haltung von Haustieren sind zu finden unter:

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