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LANUV bestätigt drei Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

© J. Preller

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, dass im Kreis Wesel drei Übergriffe auf Schafe von einem Wolf verursacht wurden. Am 26. Juni 2019 wurden zwei Schafe in Hünxe getötet und drei weitere verletzt und am 12. Juli 2019 ebenfalls in Hünxe ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt. Am 14. Juli 2019 wurden zwei Schafe in Schermbeck getötet. In allen Fällen konnte ein Wolf durch die genetische Untersuchung von Speichelproben als Verursacher ermittelt werden. Eine mögliche Individualisierung wird momentan noch durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen bearbeitet.

Die betroffenen Tierhalter wurden über das aktuelle Ergebnis informiert. Sie können über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in den bisher ausgewiesenen Wolfsgebieten und den sie umgebenden Pufferzonen wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse zu 100 Prozent entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher bestätigt oder nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen und Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw.

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