Infolge einer Fehlschaltung in der Titandioxid-Produktion gelangte bei der Abgasverbrennung ein Teilstrom des Abgases über den Kamin in 70m Höhe in die Atmosphäre.
Die Bezirksregierung Köln beauftrage einen unabhängigen Sachverständigen nach § 29a BImSchG mit den Ursachenermittlungen der Betriebsstörung.