Veterinärreferendariat
Für eine Tätigkeit im tierärztlichen Dienst der Veterinärverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf zu durchlaufen.
Dieser dient dazu, die Umsetzung der fachlichen Gesetze, Verordnungen und anderer Normen sowie Verwaltungsvorschriften im behördlichen Überwachungsvollzug durch die Tierärzte/Tierärztinnen zu erlernen.
Ausbildung
Das Veterinärreferendariat umfasst 4 Monate theoretischen Lehrgang sowie 20 Monate praktische Ausbildungszeiten, die in unterschiedlichen Behörden innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen absolviert werden. Hier sind u.a. zu nennen: die Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte, die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Veterinärreferendariat um bis zu 6 Monate gekürzt werden. Die Kürzung kann sich jedoch nur auf die praktischen Ausbildungsabschnitte beziehen.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Staatsprüfung ab.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, basierend auf der bundesrechtlichen Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten vom 27. Juli 2006 (BGBl. I. S. 1827). Die Studiendauer beträgt 5 Jahre und 6 Monate incl. der Prüfungen.
Zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes kann u. a. eingestellt werden, wer nach der Erteilung der Approbation mindestens zwölf Monate hauptberuflich oder in zeitlich vergleichbarem Umfang in einer tierärztlichen Praxis, davon mindestens sechs Monate in einer Großtierpraxis, tätig war.
Kontakt
Fachliche Fragen
Birgit Guntermann, Fachbereich 80
Tel. 02361 305 3422
Bewerbungen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 11
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen