Stickstoffdioxid-Messungen: Die Standorte der offiziellen Landesmessungen sind TÜV-geprüft
Prüfung der Gesamtkonzeption des Messnetzes und der großräumigen Kriterien
Nach der untenstehenden Prüfung der kleinräumigen Kriterien hat der TÜV Rheinland nunmehr auch die grundsätzliche Vorgehensweise des LANUV zur Festlegung der Messstandorte und die Einhaltung der großräumigen Standortkriterien überprüft.
Darüber hinaus wurde die Umsetzung des Konzeptes und die Einhaltung der Anlage B der 39. BImSchV exemplarisch an den 7 höchstbelasteten Verkehrsstationen, 2 typischen Hintergrundstationen und 2 Industriestationen bewertet.
Insgesamt kam der TÜV Rheinland zu dem Ergebnis, dass das Messkonzept sowie die Auswahl der Standorte für Messungen plausibel und nachvollziehbar sind.
Für die untersuchten Messstellen, deren Auswahl die gesamte Bandbreite der vom LANUV NRW betriebenen Stationstypen und Stationsarten umfasst (Container, Passivsammler, Feldgerät zur Messung anderer Schadstoffkomponenten), konnte gezeigt werden, dass die Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt B der 39. BImSchV erfüllt sind.
Prüfung der Kriterien der kleinräumigen Ortsbestimmung
Überprüfungen des TÜV Rheinland bestätigen für Nordrhein-Westfalen, dass 132 von 133 Stickstoffdioxid-Messstellen des Landesmessnetzes richtig positioniert sind. Laut einem aktuellen Bericht des TÜV Rheinland ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bei der Einrichtung der Messstationen von Stickstoffdioxid gesetzeskonform vorgegangen.
Das LANUV hatte im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung der Luftreinhalteplanung den TÜV Rheinland mit einer externen Überprüfung der LANUV-Messstationen beauftragt. Gemäß Überprüfung durch den TÜV Rheinland entsprechen Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes den Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie.
Ausgenommen ist eine Messstelle in Mettmann (Breite Straße): Hier haben sich im Laufe dieses Jahres die Standortbedingungen wegen einer umfangreichen Baumaßnahme geändert. Dadurch ist die Einhaltung der Anforderungen nicht mehr gegeben. Für das Messjahr 2019 wird eine neue und geeignete Position für das Messgerät festgelegt.
Hintergrund: Stickstoffdioxid NO2
Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird NO2 bereits in geringen Konzentrationen wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit des NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts eindringt.
Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Wirkungen im Atemtrakt bei niedrigeren Konzentrationen sind u. a. durch eine Erhöhung des Atemwegswiderstandes, Lungenfunktionsänderungen, Beeinträchtigung der Infektionsabwehr und morphologische Schädigungen der Lunge gekennzeichnet. Neben diesen Effekten werden als Konsequenzen einer chronischen Belastung krankhafte Veränderungen des Bindegewebes sowie die Ausbildung eines Emphysems genannt.
In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG). Zur Bewertung von Stickstoffdioxid-Immissionen im Rahmen der Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz stehen die Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft von 40 µg/m3 für den Mittelungszeitraum eines Jahres und 200 µg/m3 für eine mittlere Stundenbelastung zur Verfügung. Für letzteren gilt eine zulässige Überschreitungshäufigkeit von 18 Stunden im Jahr.
Hintergrund: Überwachung der Luftqualität
Die landesweite Überwachung der Luftqualität ist Aufgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Seit über 30 Jahren führt die Landesbehörde regelmäßige Untersuchungen durch, die die Basis der von den Bezirksregierungen zu treffenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind.
Die Europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EU, die mit der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wurde, schreibt die Anforderungen an die amtlichen Messungen der Luftqualität vor. Geregelt sind insbesondere Anzahl, Ort und Dauer der Messungen, Mess- und Analysenormen, Beurteilungsverfahren und Konsequenzen. Eine Beurteilung der Luftqualität ist nur auf Basis einer Messung über ein vollständiges Kalenderjahr verlässlich möglich.
In der 39. BImSchV sind Details zur Messung, Berechnung und Beurteilung der Luftqualität festgelegt, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erzielen. Die Kriterien zur Auswahl geeigneter Messorte sind in Anlage 3 der 39. BImSchV aufgeführt. Alle Aspekte der Ortswahl sind mit Text und Fotos zu dokumentieren.
Als Referenzmessverfahren für NO2 ist die Messung mittels Messautomaten, die in Messcontainern untergebracht werden, festgelegt. Nach dem das LANUV die Gleichwertigkeit nachgewiesen hat, wird seit 2006 auch mit Passivsammlern entsprechend DIN EN 16339 gemessen.
Derzeit wird die Stickstoffdioxid-Belastung in Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2018) an 133 offiziellen Messstellen erfasst, darunter 59 kontinuierlich messende Container des Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS). Die übrigen sind diskontinuierlich messende Passivsammler. Die Zahl der Messstellen schwankt, da die Messnetzplanung jährlich fortgeschrieben und angepasst wird. Grundlage sind unter anderem Hinweise der Kommunen über die Entwicklung von Belastungsschwerpunkten.