E-Rechnung in NRW

Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Rechnungssteller im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.

Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt.

Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit eine Rechnung im Format XRechnung zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail oder De-Mail ist möglich.

  • Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link:
  • Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender bitte folgende E-Mail-Adresse: