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Pressemitteilung
03.03.2010
Blei im Trinkwasser? Sanierungsbedarf bei Bleirohren im Haus, damit Grenzwert ab 2013 eingehalten wird
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Nach den strengen Qualitätsanforderungen in der europäischen und nationalen Trinkwassergesetzgebung darf der lebenslange Genuss von Trinkwasser keine gesundheitlichen Gefahren verursachen. Die Trinkwasserverordnung legt für Blei ab 1.12.2013 einen Grenzwert von 0,01 mg/l im Trinkwasser fest; in der Übergangszeit darf die Konzentration von 0,025 mg/l nicht überschritten werden. Blei ist gesundheitsschädlich. Die Langzeitaufnahme von Blei verursacht chronische Gesundheitsschäden. Zu den Risikogruppen gehören besonders Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere.
Der zukünftige Grenzwert von 0,01 mg/l kann nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre oder bleihaltigen Legierungen im Wasserversorgungssystem und in der Hausinstallation sind. Bis 1973 durften noch Bleirohre verbaut werden und sind daher noch in älteren Häusern vorhanden. Im öffentlichen Versorgungsnetz sind Bleirohre nahezu nicht mehr zu finden. Aus den Bleirohren kann sich Blei – insbesondere dann, wenn das Wasser über mehrere Stunden in der Leitung gestanden hat – herauslösen und in das Trinkwasser übergehen.
Verantwortlich für die gute Qualität und die Einhaltung der Grenzwerte ist bis zur Übergabe in die Hausinstallation (Wasseruhr) der Wasserversorger. Danach ist es Sache des Hauseigentümers, dass das Trinkwasser einwandfrei ist.
Sind alte Bleirohre vorhandenen, so müssen zum Schutz der Gesundheit alle Bleirohre gegen neue Leitungen ausgetauscht werden. Bis die Trinkwasserleitungen ausgetauscht sind können sich Verbraucher schützen, indem sie das Wasser vor jeder Nutzung für Trink- oder Nahrungszwecke solange ablaufen lassen, bis es gleichmäßig kühl und damit frisch aus der Leitung kommt.
Das LANUV hat ein Infoblatt „Blei im Trinkwasser? – Einfluss der Hausinstallation auf die Trinkwasserqualität“ (LANUV-Info 9) herausgegeben, welches über die gesundheitlichen Auswirkungen und rechtlichen Aspekte aufklärt und den Handlungsbedarf bei Vorhandensein von Bleirohren aufzeigt.
Das Faltblatt ist kostenfrei beim LANUV erhältlich oder auf
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/infoblaetter/info9/lanuvinfo9start.htm
verfügbar.
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