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Gefährdungsabschätzung

Liegen nach der Erfassung Hinweise vor, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorhanden sein könnte, muss für diese Fläche eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden.

Dies ist i.d.R. ein mehrstufiges Verfahren mit den Arbeitsschritten der Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung (OU) und Detailuntersuchung (DU). Diese Abfolge von Arbeitsschritten ist besonders zweckmäßig, da auf Basis der verdichtenden Erkenntnisse und Zwischenbeurteilungen die personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen, die für die Bearbeitung notwendig sind, zielgerichtet und mit größtem Nutzen eingesetzt werden können. Die zunehmenden Erkenntnisse ermöglichen es auch, eine Priorisierung vorzunehmen und die Reihenfolge der Fallbearbeitung festzulegen.

Erstbewertung

Bei der Erstbewertung werden alle standort- und raumbezogenen Informationen aus der Erfassung durch die zuständige Bodenschutzbehörde fachlich beurteilt und rechtlich dahingehend bewertet

  • ob Schadstoffe in relevantem Umfang vermutlich oder tatsächlich vorliegen,
  • ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind,
  • auf welchen Wegen die Schadstoffe zu einem rechtlich relevanten Risiko für Schutzgüter werden können (Wirkungspfade) und
  • ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.

In der BBodSchV sind dabei folgende Wirkungspfade definiert:

  • Boden-Mensch
  • Boden-Nutzpflanze
  • Boden-Grundwasser

In bestimmten Fällen sind darüber hinaus weitere, nicht in der BBodSchV geregelte Wirkungspfade zu berücksichtigen. Dies können Boden-Bodenluft-Innenraumluft und Boden-Gewässer sein.

Orientierende Untersuchung

Mit der Orientierenden Untersuchung soll geklärt werden, ob grundsätzlich eine Gefahr besteht. Dazu sind insbesondere Art und Menge der Schadstoffe, die Möglichkeit der Ausbreitung und der Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen zu untersuchen. Dabei ist die jeweilige Nutzung des Grundstückes zu berücksichtigen.

Wird mit der Orientierenden Untersuchung der Gefahrenverdacht ausgeräumt, kann die zuständige Behörde auf weitere Untersuchungen verzichten. Erhärtet sich jedoch der Gefahrenverdacht, kann die Behörde i.d.R. weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Gefahrenumfanges dem Ordnungspflichtigen auferlegen.

Detailuntersuchung

Im Rahmen der Detailuntersuchung werden weitergehende Untersuchungen, mit dem Ziel einer abschließenden Gefährdungsabschätzung, durchgeführt. Hierbei werden v. a. Art und Ausmaß der Schutzgutgefährdungen ermittelt, sowie eine Abgrenzung der Belastungen vorgenommen. Dies dient der Festlegung ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen (Sanierungen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, Überwachungen) notwendig sind.