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Erfassung

Die Erfassung ist der erste und grundlegende Arbeitsschritt zur Feststellung, ob und wo ggf. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Bearbeitungsschritte der Altlastenbearbeitung.

Zuständig für die Erhebung von altlastverdächtigen Flächen und Verdachtsflächen sind die Unteren Bodenschutzbehörden sowie die Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg für Verdachtsflächen des Bergbaus. Dabei wird zwischen flächendeckender Erhebung für ein (Teil-)Gebiet (z. B. kreisangehörige Gemeinde) und der standortbezogenen Erhebung von Einzelflächen unterschieden. Über die erfassten Flächen führen die zuständigen Bodenschutzbehörden ein Kataster.

Bei der Erfassung werden v. a. analoge und digitale Quellen, wie Karten, Luftbilder, Akten und Karteien ausgewertet. Im Rahmen der Erhebungen werden in der Regel keine örtlichen Untersuchungen durchgeführt, die über eventuelle Standortbesichtigungen hinausgehen.