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Einziehung und Rechtsfragen der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgeltes

Der Bereich Einziehung ist für den ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsverkehrs für die festgesetzten Abwasserabgaben und der Wasserentnahmeentgelte in Zusammenarbeit mit der Landeskasse zuständig. Dazu gehört auch die Pflege der Bankverbindungen der Abgabe- und Entgeltpflichtigen. Er ist zuständiger Ansprechpartner in den Themenbereichen Säumniszuschläge, Mahngebühren und Festsetzung von Prozesszinsen, Aussetzungszinsen und Nachforderungszinsen.

Der Bereich Rechtsfragen ist für die Führung der gerichtlichen Verfahren zuständig, die den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Wasserentnahmeentgeltgesetzes NRW betreffen. Weiterhin werden hier die im Vollzug beider Gesetze auftretenden Rechtsfragen geklärt sowie die Nebenentscheidungen im Verwaltungsverfahren (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung, Wiedereinsetzungsanträge u. ä.) im Bereich des Wasserentnahmeentgelts getroffen.