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Kompensation im Wald

Die Hinweise zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald geben potenziellen Maßnahmenträgern, Kommunen sowie Forst- und Landschaftsbehörden konkrete Handlungshilfen an die Hand, nach denen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wald durchgeführt werden können.

Kompensationsmaßnahmen im Wald wie der Umbau von Wald sollen insbesondere in waldreichen Gebieten zur Schonung wertvoller Offenlandbereiche sowie in Ballungsgebieten bei begrenzter Flächenverfügbarkeit zum Tragen kommen.

Im Sinne der Eingriffsregelung kann das Waldvermehrungskonzept NRW als zusätzliche Leitlinie bei der Anlage oder Aufwertung von Waldflächen als Kompensationsmaßnahme dienen.

Die Abbildung Bereiche der Waldvermehrung zeigt gemeindebezogene Bewaldungsprozente (basierend auf dem Waldvermehrungskonzept NRW) als quantitative Orientierungshilfen für die Aufwertung von Waldbeständen. Hierbei ist allerdings nicht nur der Waldanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. des unmittelbar vom Eingriff betroffenen Raumes zu beachten, sondern auch der Bewaldungsgrad im umgebenden Natur-/Landschaftsraum - insbesondere, wenn sie sich stark unterscheiden.

[1] Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. 2007 S.227)

[2] Rechtsverordnung gem. § 5a Abs. 1LG vom 18.04.2008 (GV. NRW. 2008 S.379)