Emissionsfernüberwachung
Das LANUV ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Emissionsfernüberwachung (EFÜ).
Was ist Emissionsfernüberwachung?
An potentiell luftverunreinigenden Anlagen ( z. B. Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken, ...) wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der Genehmigungsbehörde mittels kontinuierlich registrierender Messeinrichtungen der Schadstoffausstoß überwacht. Die aufgezeichneten Emissionskonzentrationen werden im Messwertrechner des Betreibers der Anlage entsprechend der Nebenbestimmungen der Genehmigung unter Berücksichtigung von Bezugsgrößen auf Normbedingungen berechnet und ausgewertet. Die Emissionsdaten werden nach einem bundeseinheitlich festgelegten Verfahren für die Übermittlung aufbereitet und per Modem an die jeweilige Überwachungsbehörde übermittelt. Somit wird die Behörde zeitnah über das Emissionsverhalten der Anlagen informiert. Grenzwertverletzungen, Ausfälle von Anlagen oder Messgeräten werden dokumentiert und vom Betreiber kommentiert.
Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Anwendung der Auswerterichtlinie der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen ergeben sich immer wieder Fragen.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden sie hier.
Informationen zum Download
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- RdSchr. d. BMU "Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen"
Auswerterichtlinie - Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung
Schnittstellendefinition - Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung wurde vom LAI im Umlaufverfahren verabschiedet
Beschluss