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Aktuelles
Februar 2013
Novellierung des Landeswassergesetzes
Downloads
- Muster-Bescheinigung (PDF).
Muster-Bescheinigung (Word). - Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern
(derzeit in Überarbeitung). - Hinweise zur Dichtheitsprüfung.
- Hinweise zur drucklosen Durchflussprüfung (Entwurf)
- LANUV-Fachbericht Nr. 43: Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle
- Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle (Kurzbericht)
- Vortrag zur Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle
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Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.
Die Gesetzesänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos gestrichen.
Gleichzeitig wird die oberste Wasserbehörde (MKULNV NRW) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen. In dieser Rechtsverordnung werden die Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen zukünftig neu geregelt. Derzeit befindet sich die Rechtsverordnung in der Abstimmung.
Gesetze, Regelwerke und mehr
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung von im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser ist das Landeswassergesetzes (LWG) NRW.
- Landeswassergesetz (LWG) vom 25. Juni 1995
- Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 5. März 2013
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