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Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.

Die Gesetzesänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos gestrichen.

Gleichzeitig wird die oberste Wasserbehörde (MKULNV NRW) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen. In dieser Rechtsverordnung werden die Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen zukünftig neu geregelt. Derzeit befindet sich die Rechtsverordnung in der Abstimmung.

Gesetze, Regelwerke und mehr

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung von im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser ist das Landeswassergesetzes (LWG) NRW.

 

      LANUV NRW 2013

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