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Bekanntgabe von Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten in NRW
nach §4 der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen (SU-BodAV NRW)
Darüber hinaus sind nach §17 Abs.4 LBodSchG auch alle weiteren Sachverständigen anerkannt, die eine Zulassung in einem anderen Bundesland erhalten haben.
Eine Gesamtübersicht der in den Bundesländern zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständigen enthält das "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ReSyMeSa".