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Altlastenauskunft zu einem oder mehreren bestimmten Grundstücken

Die Unteren Bodenschutzbehörden der Kreise bzw. der Städte sind zuständig für Altlastenauskünfte zu einem oder mehreren bestimmten Grundstücken.

Dem LANUV liegen nur ausgewählte Daten, die vor allem für landesweite Auswertungen verwendet werden, in der Landesdatenbank über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (FIS AlBo) vor. Über den vollständigen Datenbestand ihres Gebietes verfügen ausschließlich die jeweils zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und Städte.