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Änderungen zu bestehenden Tierversuchsvorhaben

Änderungen des Versuchsvorhabens müssen gemäß § 34 TierSchVersV bei der zuständigen Behörde beantragt/angezeigt werden.

Sie können die Änderung formlos unter Angabe des Aktenzeichens des Grundantrags und den für die tierschutzrechtliche Bewertung notwendigen Angaben über die Tierschutzbeauftragten beim Fachbereich 81 des LANUV in elektronischer Form oder per Post einreichen.

Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben, bei denen der Zweck des Versuchsvorhabens geändert wird, sich das Maß der bei den verwendeten Tieren verursachten Schmerzen, Leiden und Schäden erhöht oder sich die Zahl der verwendeten Tiere wesentlich erhöht, bedürfen einer erneuten Genehmigung.

Sollte sich aufgrund der Änderung auch eine Änderung der Tierzahl ergeben, ist zudem eine Aktualisierung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) vorzunehmen und nach Genehmigung des Änderungsantrags im Fachbereich 81 des LANUV einzureichen.