Formulare aus dem Bereich Verbraucherschutz
Amtliche Düngemittelverkehrskontrolle
Amtliche Futtermittelüberwachung
Registrierung nach der Futtermittelhygiene-Verordnung
Für Nichtlandwirte:
- Formular zur Meldung der Betriebsschließung oder der Änderung der Tätigkeit
- Registrierungsformular für Nichtlandwirte
Für Landwirte
- Registrierungsverfahren für Landwirte
Zulassung nach der Futtermittelhygiene-Verordnung für Unternehmen, die bestimmte Zusatzstoffe, Vormischungen oder Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen:
Fleischwirtschaft
Meldeformulare für Mengenumsätze und Preise:
Bekanntmachung Nr. 36/2010/42 Muster der Meldung für Preismeldungen für die elektronische Übertragung und den Meldeumfang nach § 10 in Verbindung mit § 8 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV) vom 02.12.2010, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, eBAnz AT129 2010 B2.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186) wird das Muster der Meldungen für den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ bekannt gegeben. Die Meldungen erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.
Geflügel, besondere Haltungsformen
Klassifizierer für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen
- Antrag auf Zulassung als Klassifizierer .
Packstellenzulassung
- Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Eiern
- Information über die Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten für Packstellen.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Packstellenantrag) .
- Antrag auf Zulassung nach Verordnung (EG) 852/2004 (Hygiene) .
- Mitteilung über die Aufgabe der Packstelle
Registrierung eines Legehennenbetriebes/ Erteilung Erzeugercode
- Information über die Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten für Erzeuger.
- Erstantrag auf Registrierung / Änderungsantrag eines Legehennenbetriebes
- Anlage 1 zum Erstantrag auf Registrierung / Änderungsantrag eines Legehennenbetriebes (Bestätigung der Veterinärbehörde der zuständigen Kreisordnungsbehörde/kreisfreien Stadt)
- Leitlinien zur Freilandhaltung – umzusetzen ab 1000 Legehennen
- Mitteilung über die Aufgabe der Legehennenhaltung