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Gesetzgebung zur Vermarktung von frischem Obst und Gemüse

Nach Aufhebung der deutschen, nationalen Handelsklassen im Jahr 2006 und der Reform der europäischen Vermarktungsnormen im Jahr 2009 werden derzeit ca. 75 % des europäischen Binnenmarktes für frisches Obst und Gemüse durch 10 spezielle, erzeugnisbezogene Normen reguliert (Äpfel, Zitrusfrüchte, Birnen, Erdbeeren, Pfirsiche, Tafeltrauben, Kiwi, Tomaten, Salate und Gemüsepaprika). Eine Klasseneinteilung, Mindestsortiervorgaben, produktspezifische Qualitätskriterien und Kennzeichnungsvorschriften sind Hauptbestandteile dieser Spezialnormen. Für die übrigen Erzeugnisse gibt es nur Mindestanforderungen in Form der Allgemeinen Vermarktungsnorm. Grundsatz beider Normenarten ist die Forderung nach der Ursprungsangabe des Erzeugnisses.

Eine Alternative zur Allgemeinen Vermarktungsnorm bieten die von der Wirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (UNECE) aufgestellten Normen, die mit den Spezialnormen vergleichbar sind.

Kartoffeln

Was bedeutet die Aufhebung der nationalen Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln?

Seit 2011 gibt es für die beim deutschen Verbraucher so beliebten Speisekartoffeln nur noch sehr eingeschränkte Mindestanforderungen hinsichtlich Qualität und Kennzeichnung. Ein Großteil des Handels mit Kartoffeln wird deshalb - vom Gesetzgeber geduldet - über ein privatwirtschaftliches Regelwerk ("Berliner Vereinbarungen") abgewickelt. Hierin enthalten ist auch die Einteilung in verschiedene Qualitätsstufen, die allerdings nicht mehr als Klasse oder Handelsklasse bezeichnet werden dürfen.