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Gebühren für Kontrollen in der Marktüberwachung

Es gehört zu den Aufgaben des Landes, eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete in NRW zu fördern. Die Agrarmarktüberwachung stärkt das Vertrauen der Verbraucher und die Sicherheit der Landwirte beim Bezug von Betriebsmitteln und der Vermarktung ihrer Produkte und schafft so die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, in der hohe Umwelt- und Produktionsstandards eingehalten werden.

Die Durchführung von Prüfungen, die Ausstellung von Bescheinigungen und die Erteilung von Genehmigungen erfolgen bei Erzeuger-, Hersteller- und Handelsbetrieben in der Saatgut-, Düngemittel-, Öko-, Eier-, Obst-, Gemüse-, Fisch- und Fleischbranche. Das LANUV überwacht dabei die Einhaltung von Standards und Qualitätsnormen und gibt Hilfestellung bei Problemen in der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Für diese Amtshandlungen werden auf Grundlage des Gebührengesetzes und der Verwaltungsgebührenordnung NRW aufwandsabhängige Gebühren erhoben mit deren Hilfe ein Anteil der Marktüberwachung finanziert wird. Die Erhebung von Gebühren stärkt damit den Verbraucherschutz und den Wettbewerb in NRW.

Für diese Inspektionen und Genehmigungen wurden Tarifstellen im Allgemeinen Gebührentarif eingerichtet bzw. geändert. Mit den dadurch künftig erwarteten Gebühreneinnahmen wird eine deutliche Verstärkung der Marktüberwachung finanziert. Die Erhebung von Gebühren stärkt damit den Verbraucherschutz und den Wettbewerb in NRW.

Gebührenrahmen der Tarifstellen

Für jede Amtshandlung sehen die sog. Tarifstellen der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der Regel einen Gebührenrahmen vor. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand, der mit der betreffenden Amtshandlung verbunden ist. Die Maximalgebühr im jeweiligen Gebührenrahmen wird jedoch in der Regel nicht ausgeschöpft. Für die Ermittlung der aufwandsbezogenen Gebühren werden im LANUV ermittelte Stundensätze zugrunde gelegt.

Stellen gegen Gebühren

Die Zahl der Kontrollen durch das LANUV hatte aufgrund des Stellenabbaus in der Landesverwaltung bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Das LANUV konnte in der Folge den Erwartungen sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen in staatlich überprüfte Märkte und Erzeugnisse immer weniger gerecht werden. Mit der Verabschiedung des Haushalts 2011 entschied sich das Land NRW daher, die Agrarmarktüberwachung des LANUV mit neuen Stellen zu verstärken. Diese Stellen waren allerdings nur zu finanzieren, wenn für einen deutlich größeren Teil der Aufgaben als in der Vergangenheit Gebühren von den überwachten Unternehmen als Beitrag zu einem fairen Wettbewerb erhoben werden.

Kontrollhäufigkeit und Risikoanalyse

Für die jährliche Kostenbelastung der Unternehmen ist neben dem Umfang der einzelnen Prüfung vor allem die Häufigkeit pro Jahr von Bedeutung. Das Spektrum reicht von einer Inspektion in zehn Jahren bis zu acht Inspektionen in einem Jahr. Die Kontrollhäufigkeit wird durch Risikoanalysen bestimmt und knüpft damit an das Verursacherprinzip an. Betriebe, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe eine starke Marktposition haben, müssen häufiger kontrolliert werden und damit auch eine höhere Kostenlast tragen. Dies gilt auch für Betriebe, die durch Beanstandungen bei früheren Kontrollen aufgefallen sind. Betriebe hingegen, die völlig korrekt arbeiten, profitieren, indem die Kontrollfrequenz bei ihnen niedriger ist und sie daher auch Kosten senken können.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen versuchen, die höheren Kosten auf die Produktpreise im Ein- oder Verkauf umzulegen. Beispielsberechnungen für die Überprüfung der Schlachthöfe zeigen aber, dass die Gebühren im Durchschnitt über alle Schlachtbetriebe ca. 2 Cent je Schwein oder ca. 35 Cent je Rind betragen werden. Selbst wenn diese Kosten auf die Landwirte umgelegt würden, ist zu erwarten, dass dies durch eine dauerhaft präzise Schnittführung sowie korrekte Verwiegung und Klassifizierung der Schlachttiere für die Landwirte mehr als wettgemacht wird.

Die Überprüfung der Betriebe nach Risikokriterien und die Beteiligung der Wirtschaft über Gebühren sind wichtige Elemente eines wirksamen Verbraucherschutzes und eines funktionierenden Wettbewerbs durch die Agrarmarktüberwachung in NRW.