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Ernährungsnotfallvorsorge

Staatliche Vorsorge

Aufgabe der Ernährungsvorsorge ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in politisch-militärischen Krisen sowie in friedlichen Krisen (Naturkatastrophen, Anschläge auf kritische Infrastrukturen usw.) sicherzustellen.

Rechtsgrundlage für diese Aufgaben ist das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und vorsorgegesetz - ESVG).

Die staatlichen Vorsorgemaßnahmen umfassen zunächst die Vorbereitung auf mögliche Krisen. Hierzu werden insbesondere staatliche Lebensmittelreserven für den Notfall gelagert. Diese bestehen aus Reis, Hülsenfrüchten und Kondensmilch.

Die Bundesreserve Getreide besteht aus Brotgetreide und Hafer. Sie soll im Krisenfall dazu dienen, die Mehl- und Brotversorgung aufrechtzuerhalten. Die Getreidelager befinden sich in der Nähe von Mühlen.

Die Lebensmittelreserven sollen in Krisensituationen zur Versorgung der Bevölkerung beitragen (zumindest mit einer täglichen Mahlzeit).

Für den Fall der Feststellung einer Versorgungskrise durch die Bundesregierung, enthält das Gesetz verschiedene Ermächtigungen, die es den zuständigen Behörden erlauben, bestimmte Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung zu ergreifen. Hierunter zählen u.a. Anordnungen zum Bezug, zur Erfassung und zum Verteilen von Lebensmitteln und die Bevorratung von Erzeugnissen durch Ernährungsunternehmen.

Das Gesetz enthält aber auch Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Behörden und zur Datenermittlung über die Ernährungsproduktion.

Zuständige Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge in NRW

 

Private Vorsorge

Ergänzend zur staatlichen Vorsorge sollten auch die Bürgerinnen und Bürger einen Nahrungsvorrat für 10 - 14 Tage im Haushalt vorrätig halten, der aus Frischprodukten, Trockenvorräten, Konserven, Fertiggerichten, Tiefkühlware und verschiedenen Getränken bestehen sollte.

Weitere Informationen und die Rechtsgrundlagen hierzu finden Sie im Ernährungsvorsorgeportal beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: