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Wasserentnahmeentgelt - News

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Hier finden Sie ältere Meldungen:

17.11.2017: Das WasEG NRW ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 16.11.2017 entschieden, dass die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt in NRW nicht zu beanstanden ist. Ein abschöpfungsfähiger Sondervorteil liegt darin, dass die Unternehmen durch die Erlaubnis zur Wasserentnahme Zugriff auf ein Gut der Allgemeinheit erhalten. Die staatliche Leistung der Gewährung eines Zugriffs auf ein Gut der Allgemeinheit steht weiter in angemessenem Verhältnis zur Höhe des Entgelts. Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 81/2017 vom 17.11.2017.

01.10.2017: Umbenennung des FB 59 in FB 58

Durch interne Umstrukturierungen hat der Fachbereich „Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt, umwelttechnische Berufe“ eine neue Fachbereichsnummer erhalten. Wir sind jetzt der Fachbereich 58 des LANUV.

10.02.2017: WDR Schwerpunkt: Unser Trinkwasser

Informationen und Wissenswertes rund um Trinkwasser mit tollen Berichten und Multimedia- Reportagen wie z. B. http://reportage.wdr.de/unser-trinkwasser#5075

01.01.2015: Das Gesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt ist in Kraft getreten

Der Landtag NRW hat am 09.12.2014 das „Gesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt“ beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Der Vollzug der Abwasserabgaben und des Wasserentnahmeentgelts wurde dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) übertragen. Über die Zuständigkeit hinausgehende gesetzliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

23.09.2014: Gesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt

Die Landesregierung NRW hat am 23.09.2014 den Gesetzentwurf zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt von der Bezirksregierung Düsseldorf zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) in den Landtag gebracht (Drucksache 16/ 6865). Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2015 geplant.

03.04.2014: Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes

Am 20. März 2013 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes verabschiedet. Es wurde in 2. Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP verabschiedet.

Mit dem Gesetz wurde der Entgeltsatz für die Entnahme von Wasser zu Trink-/Brauchwasserzwecken von 4,5 Cent/m³ auf 5 Cent/m³ angehoben.

Mit den Einnahmen werden überwiegend Maßnahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie finanziert. Weitere Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie unter wrrl.flussgebiete.nrw.de

Die Änderung wurde am 02. April 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2013 Nr. 9 verkündet. Sie trat somit am 03. April 2013 in Kraft.