Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)

  • Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW
  • Für Abwasserbeseitigungspflichtige wie Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, gewerbliche Unternehmen sowie Privatpersonen
  • Finanziert Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur
  • Fördergeber: NRW.BANK; Land; Bund

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind, abhängig von den jeweiligen Förderbereichen:

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Einrichtungen gemäß § 107 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, soweit sie nicht im Sinn des EU-Wettbewerbs- und Beihilferechts unternehmerisch oder wirtschaftlich tätig sind.
  • Privatpersonen
  • juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts.
  • Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit diese Einrichtungen unterhalten, die auch Gegenstand eines Gewerbebetriebes sein können. Gewerbliche Unternehmen des privaten Rechts
  • Abwasserbeseitigungspflichtige nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, die für die Abwasserbeseitigungspflichtigen nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes die Aufgabe durchführen.
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“ oder „Forschungseinrichtungen“ und „Forschungsinfrastruktur“ im Sinn der Nummer 1.3 Doppelbuchstabe ff und gg der Mitteilung 2022/C 414/01, also Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsvermittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich oder privatrechtlich) oder ihrer Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.

Was wird gefördert? - Zuwendung

Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren: 

Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung

Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte Maßnahmen, die

  • zur Vermeidung oder Verringerung des produktionsspezifischen Abwasseranfalls von mind. 40 Prozent bei wesentlichen Teilströmen durch verfahrensintegrierte Methoden (z.B. Mehrfachnutzung und Kreislaufführung) führen,
  • im Abwasser des Betriebes zu einer Reduzierung von mindestens 40 Prozent der Schadstofffrachten von Spurenstoffen bzw. Industriechemikalien, die sich im aufnehmenden Gewässer negativ auf die Gewässerqualität bzw. auf die Trinkwassergewinnung auswirken können, oder
  • zu einer Hygienisierung des Abwassers (z.B. zur Verminderung von Legionellen oder anderen abwasserbürtigen Krankheitserregern) führen.

Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z.B. Abwasserwärmenutzung in öffentlichen Abwasseranlagen),
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Austausch des gesamten Belüftungssystems oder
  • Maßnahmen zum Phosphorrecycling in kommunalen Kläranlagen.

Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen

Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.

Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:

  • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen

Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen mit fortschrittlichen Reinigungsverfahren (z.B. Membrantechnologie):

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen wie Mikroschadstoffe oder
  • Maßnahmen zur Hygienisierung des Abwassers.

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z.B. Beimischung von Aktivkohle).

Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).

  • Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
  • der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
  • Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent (Nachweis der 80 prozentigen Elimination von Millisil W4 im Laborversuch eines DIBT-Prüfinstitutes oder bei großen technischen Filteranlagen durch den einjährigen Betrieb einer baugleichen Anlage) sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent (AF/AE,b,a ≥ 1%).

 Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung

  • Ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen privater Eigentümerinnen oder Eigentümer, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
  • Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser die oder der Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet auf ein Trennsystem umstellt.

Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften

  • Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften und privaten Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte), die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
  • Gefördert wird auch die Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser die oder der Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet auf ein Trennsystem umstellt.

Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung

Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen insbesondere nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur und/oder Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.

Was wird gefördert? - Darlehen

Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.

Mit dem Darlehen können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren: 

Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie –rückhaltung

Maßnahmen zur öffentlichen Misch- und Niederschlagswasserbehandlung und –rückhaltung. Erstellung, Erweiterung oder der Umbau (einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen) von:

a) Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Stauraumkanälen (einschließlich der Entlastungsbauwerke),
b) Regenrückhaltebecken als Bauwerk (einschließlich Entlastungsbauwerk) vor Einleitung ins Gewässer sowie
c) weiteren Anlagen, für die die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.

Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung
Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist. Die Verminderung des Fremdwasseranteils muss bei der Sanierung im Vordergrund stehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für die einzelnen Förderbereiche gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Baumaßnahmen und Grunderwerb beträgt 25 Jahre, für Maschinentechnik 15 Jahre und für Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) 10 Jahre. Die Zweckbindungsfristen beginnen mit der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der bewilligenden Stelle.

Wie wird gefördert? - Zuwendung

  • Förderart:Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss beziehungsweise Zuweisung bereitgestellt.
  • Finanzierungsanteil: 
    • Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung
      • für a. grundsätzlich bis zu 30%, für b. und c. grundsätzlich bis zu 50% [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]
    • Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
      • und b. grundsätzlich bis zu 30% und c. grundsätzlich bis zu 50%*
    • Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
      • grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026), danach erfolgt keine Zuwendung mehr
    • Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
      • grundsätzlich bis zu 50% [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]
    • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
      • grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026) danach bis zu 30%, b. bis zu 50 % 
    • Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen
      • grundsätzlich bis zu 50%* (bei Retentionsbodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten grundsätzlich bis zu 80%*)
    • Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
      • grundsätzlich bis zu 30%*, b. und c. grundsätzlich bis zu 40%*
    • Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
      • grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter sanierter beziehungsweise neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem je Haus einschließlich Nebengebäuden [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]
    • Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften
      • grundsätzlich bis zu 50%*
    • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
      • grundsätzlich bis 90%, bei nicht staatlichen Instituten grundsätzlich bis 100%

Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht.

* In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,21, Effektivzins 0,2123.04.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 1,46, Effektivzins 1,4723.04.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,46, Effektivzins 0,4623.04.2024
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Wie wird gefördert? - Darlehen

  • Finanzierungsanteil:
    • Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
      grundsätzlich bis zu 50%*
    • Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung
      grundsätzlich bis zu 50%*
  • Förderart:Ratendarlehen
  • Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht.

    * In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.

  • Höchstbetrag: 5 Mio. €
  • Laufzeit des Ratendarlehens:30 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen nicht möglich
  • Zinssatz:fest für 10 oder 20 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Die Höhe der Zinsverbilligung beträgt grundsätzlich für die ersten zehn Jahre drei Prozentpunkte jährlich und für die Jahre elf bis 20 zwei Prozentpunkte jährlich.

  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ausgeschlossen.

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,21, Effektivzins 0,2123.04.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 1,46, Effektivzins 1,4723.04.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,46, Effektivzins 0,4623.04.2024
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Nachhaltigkeit

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag, ausgenommen für den Förderbereich 6, auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK über die Online-Förderportale oder schriftlich.

Für den Förderbereich 5.2 steht Kommunen das Antragsmuster für Private an die Gemeinde (Antrag an die Gemeinde auf Förderung der privaten Kanalsanierung) zur Verfügung. Sie können es unter der E-Mail-Adresse strukturfoerderung@nrwbank.de anfordern oder es auf unserer Internetseite abrufen.

Die formale Antragstellung (einschließlich der Projektbeschreibung) für die auf Basis der Projektskizzen ausgewählten Projekte für den Förderbereich 6 erfolgt beim LANUV.

Link zu den Online-Förderportalen:

Kommunenportal: Kommunenportal ZunA NRW

Kundenportal: Kundenportal ZunA NRW

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Antragsfrist/Geltungsdauer

Geltungsdauer: 31.12.2028

Übrigens: Die im Programm „ZunA NRW“ vorgesehene Anteilsfinanzierung kann nur einen Teil der Kosten einzelner Projekte abdecken. Sie können eine zinsgünstige Ergänzung der Finanzierung über das Programm NRW.BANK Ergänzungsprogramm.Abwasser erhalten.

Für die Förderbereiche 1 und 3 erhalten Sie weitere Informationen und Beratungen durch die Bezirksregierungen über folgende Internetseiten:

Bezirksregierung Köln:

Bezirksregierung Arnsberg:

Bezirksregierung Düsseldorf:

Bezirksregierung Münster:

Bezirksregierung Detmold 

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen