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NRW-Merkblatt

"Ermittlung von Bemessungsabflüssen"

Die Sicherheit von Stauanlagen ist aufgrund des außerordentlichen Gefährdungs- und Schadenspotenzials von sehr großer Bedeutung. Die neue DIN 19700 definiert deshalb die Sicherheitsanforderungen an Stauanlagen durch die Vorgabe von Bemessungshochwasserereignissen (BHQ) sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich im Bereich von Jährlichkeiten größer 100 bis 10 000 Jahren bewegen. Zielsetzung ist, gemäß den entsprechenden Wiederkehrintervallen, dass ein Versagen der Anlagen ausgeschlossen werden kann. Dem Bedürfnis nach Sicherheit steht die fehlende Kenntnis hinsichtlich der Größe solcher Extremereignisse gegenüber. Die Problematik liegt in der Extrapolation bzw. Übertragung des bekannten Abflussverhaltens auf die Bemessungshochwasserereignisse. Aufgrund der Differenzen zwischen den bekannten und den geforderten Größen sind die Ergebnisse der Berechnungen als Schätzungen der tatsächlichen Verhältnisse zu verstehen, wobei Plausibilität und Sensitivität der Annahmen eine besondere Rolle spielen. Ohne jeden Zweifel verlangt die Bearbeitung erfahrene Fachleute im Bereich der Hydrologie und Hydraulik. Im Dialog zwischen Betreiber, Behörde und Gutachter sind Vorgehensweise, Annahmen und Randbedingungen zu Beginn und während einer Untersuchung abzustimmen.

Mit dem für das Land Nordrhein-Westfalen erarbeiteten LUA-Merkblatt 46 sollen Empfehlungen zur Ermittlung der Bemessungsabflüsse und des verbleibenden hydrologischen Risikos gegeben werden.

Der Anwendungsbereich dieses Merkblattes umfasst alle Stauanlagen gemäß DIN 19700, wobei im Einzelfall und je nach Anlagengröße die Anforderungen, die eingesetzten Verfahren und die Vorgehensweise unterschiedlich sein können. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas können nicht für alle Fragestellungen Lösungen oder ausführliche Erklärungen angeboten werden. Dort, wo keine konkreten Lösungsvorschläge möglich sind, soll das Merkblatt zu einer Sensibilisierung für die zugrunde liegende Problematik beitragen.