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Kommunale Abwasserbeseitigung

Das Abwasser aus Haushalten und Kleingewerben wird über die Kanalisation gesammelt und 596 Kläranlagen in NRW zugeleitet. In NRW wird etwa die Hälfe der Abwasserbehandlungsanlagen von 10 Wasserwirtschaftsverbänden unterhalten und betrieben. Die Abwasseranlagen (Kanäle, Pumpen, Kläranlagen usw.) sollen kostendeckend über die Abwassergebühren finanziert werden.

Auch Industriebetriebe, die ihr Abwasser nicht in betriebseigenen Kläranlagen reinigen, leiten dieses über die Kanalisation in öffentliche Kläranlagen ein.

Das Abwasser einzeln stehender Häuser, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, wird in hauseigenen Kleinkläranlagen behandelt oder in abflusslosen Gruben zur Behandlung in einer Kläranlage gesammelt.

Nicht behandlungsbedürftig sind hingegen unverschmutzte Niederschlagswässer, z.B. von Terrassen, Fußgänger- oder Radwegen.

Auch gereinigtes Abwasser bleibt bei der Einleitung ins Gewässer Abwasser und enthält geringfügige Restkonzentrationen von Schmutzstoffen, Krankheitserregern und Mikroverunreinigungen, die das ökologische Gleichgewicht der Gewässers zwar nicht akut beeinträchtigen, jedoch langfristig bei Mensch, Tier und der Umwelt zu Schädigungen führen könnten. Die Kläranlage stellt die letzte Barriere dar, bevor das Abwasser in die Umwelt gelangt. Aus vorsorgendem Gesundheitsschutz ist es darum sinnvoll, auch diese Reststoffe weitestgehend und unter Nutzung spezieller Reinigungstechniken (z.B. über Zerstörung der Stoffe mittels Ozon oder Bindung an Aktivkohle) aus dem Abwasser zu entfernen, bevor sie in die Umwelt gelangen und sich dort anreichern können.