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Industrielle Abwasserbeseitigung

Gewerbe- und Industriebetriebe tragen neben kommunalen Einleitungen zu der Belastung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen bei.

Ihre Abwässer sind branchen- und betriebsabhängig unterschiedlich zusammengesetzt. Die Anforderungen für die Einleitung der unterschiedlichen Herkunftsbereiche (Branchen) werden in mehr als 50 Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) zusammengefasst, die auf der Grundlage des für einzelne Branchen ermittelten Standes der Technik entwickelt worden sind.

Aus rechtlicher Sicht wird zwischen Direkt- und Indirekteinleitungen unterschieden. Bei der Direkteinleitung wird das Abwasser am Standort des Industrie- oder Gewerbebetriebs gemäß seiner Verschmutzung behandelt, so dass es in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. Bei der Indirekteinleitung erfolgt im Bereich des Betriebs eine Vorbehandlung des Abwassers, anschließend wird es in die öffentliche Kanalisation geleitet und zusammen mit dem häuslichem Abwasser in einer Kläranlage für häusliches Abwasser abschließend mitbehandelt.

In Nordrhein-Westfalen sind zur Zeit ca. 2.300 Betriebe als Direkteinleiter und ca. 22.000 Betriebe als Indirekteinleiter registriert. Das LANUV unterstützt die oberen Wasserbehörden der 5 Bezirksregierungen, sowie die 54 unteren Wasserbehörden der Städte und Kreise, bei der Klärung von fachlichen Fragen im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, sowie bei der Planung und Durchführung von Überwachungskampagnen.