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Niederschlagswasserbeseitigungskonzept

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind nach § 47 Abs. 3 LWG dazu verpflichtet, im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) u.a. Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung von §55 Abs.2 WHG und  §44 LWG sowie der städtebaulichen Entwicklung zu treffen. Dabei sollen auch Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation, das Grundwasser und oberirdische Gewässer dargestellt werden. Zu berücksichtigen sind auch Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung wie auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung.


Aussagen zum Niederschlagswasser werden im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) dargelegt. Das NBK ist ein integraler Bestandteil des ABK einer Gemeinde. Es beinhaltet u.a. eine Auflistung der Einleitungen, Anlagen und Maßnahmen inkl. Kosten, die das Niederschlagswasser betreffen. Die NBK-Maßnahmen stellen einen Teil der ABK-Maßnahmen dar. Im Speziellen sind es die Rubriken A9 – A13 gem. Ziffer 2.2.5 des RdErl. MUNLV vom 8.8.2008 und ggf. weitere. Die Auflistung der Maßnahmen erfolgt durch einen Auszug aus dem ABK – mit Beibehaltung der gebietsbezogenen Ordnungsnummern und weiteren Vorgaben des Erlasses.

Das NBK ist nicht nur eine Pflichtaufgabe als Teil des ABK. Eine umfassende Bestandsaufnahme, das Aufzeigen von Besonderheiten und Defiziten der Einzugsgebiete, konzeptionelle Überlegungen und ganzheitliche Planungen bieten die Gelegenheit, die Entwässerung nachhaltig zu gestalten.
In der Praxis hat es sich bewährt, eine detaillierte Bestandsaufnahme der Niederschlagswassereinleitungen mit den dazugehörigen Entwässerungsgebieten, Anlagen sowie der Abschätzung der Behandlungsbedürftigkeit der Abflüsse durchzuführen. Eine sorgfältige Dokumentation des Bestandes ermöglicht den zuständigen Behörden erst die eigentliche Prüfung des Konzeptes. Die notwendigen Informationen können in Form einer Tabelle mit beigefügten Kartenausschnittenerfasst werden. Beschreibungen, Fotos oder weitere Belege können die Angaben in der Tabelle untermauern. Sehr Übersichtlich können die Informationen auch in Form von Datenblätter dargelegt werden.

Wichtig ist, außer der Auflistung des Bestandes und der geplanten Maßnahmen, die konzeptionellen Überlegungen vorzustellen, die sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen, den Randbedingungen (z.B. Topografie, Hydrogeologie, Gewässergüte) und den Umweltzielen der Gemeinde, ökologischen Ansprüchen der Bevölkerung oder z.B. der Tourismusbranche ergeben. In diesem Zusammenhang können auch weitere Aspekte der Entwässerung und Niederschlagswasserbewirtschaftung berücksichtigt werden. Seit der Novellierung des LWG ist es verpflichtend auch die Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung sowie Maßnahmen der Klimawandelvolgeanpassung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum NBK, insbesondere behördliche Anforderungen an Inhalte, finden Sie im LANUV-Arbeitsblatt 24 "Nachhaltiges kommunales Niederschlagswasserbeseitigungskonzept - Arbeitshilfe zur Erstellung von ABK".

Weitere Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser finden Sie auf der Seite Niederschlagswasser.