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Sondereinsätze des Bereitschaftsdienstes der Umweltverwaltung

Das LANUV unterhält einen rund um die Uhr einsatzbereiten Sondereinsatzdienst.

Der Sondereinsatz hat die Aufgabe, die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen bei Schadens- und Gefahrenfällen mit Sachverstand und Messtechnik zu unterstützen. Die Sachverständigen des LANUV ermitteln Art, Menge, Herkunft, Ausbreitung und Auswirkung der gefährdenden Immissionen und geben wichtige Entscheidungshilfen bei den einzuleitenden Maßnahmen. Der Sondereinsatz nimmt zusätzlich eine große Zahl an Sonderproben, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt sind.

Meldungen

Zwischenfall am Müllheizkraftwerk in Essen-Karnap

Der LANUV Sondereinsatz wurde am Montag, d. 04.02.2019 gegen 15:30 von der Bezirksregierung Düsseldorf und der Essener Feuerwehr zum MHKW in Essen Karnap angefordert. Dort war es aufgrund eines Defektes in der Filteranlage zur Freisetzung von Koks-Granulat in die nördlich angrenzenden Wohngebiete gekommen (https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1286049.de.html) . Die Fachleute des LANUV haben im betroffenen Wohngebiet Proben genommen, die derzeit im Labor untersucht werden.

Mit Ergebnissen ist zum Ende der Woche zu rechnen.

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Update 1:

Am Vormittag des 06.02.2019 wurde der Sondereinsatz für weitere Probenahmen angefordert.

Update 2:

Analyse-Ergebnisse des LANUV auf die Schadstoffe Dioxine und PCB zeigen keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen in den genommenen Proben. So liegen z.B. die Werte für eine Dioxinbelastung bei maximal 0,046 ng TEQWHO2005/m². Dies ist als sehr gering zu bewerten und spiegelt die überall vorhandenen Grundbelastungen wieder. Ein üblicher Referenzwert (der Reinigungsrichtwert der US Environmental Protection Agency für ständig bewohnte Räume) liegt bei 10 ng I-TEQ/m² und wird somit um mehr als den Faktor 200 unterschritten.

Auch für PCB wird der Bodenschutz-Prüfwert (im Hinblick auf das mögliche Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung) nach BBodSchV deutlich unterschritten. Der Prüfwert liegt hier bei 400 µg/kg für Kinderspielflächen und bei 800 µg/kg  für Wohngebiete. Die gemessene Belastung des Granulats von maximal 18,4 µg/kg unterschreitet diese Werte sehr deutlich.

Die beaufschlagten Flächen werden durch die Partikel also nicht zusätzlich belastet und sämtliche, vorsorgliche ausgesprochenen Maßnahmen können zurück genommen werden. Noch vorhandene Partikel können wie jeder normale Straßenstaub behandelt und entsorgt werden.