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Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein

Ziel des Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) ist,

  • Gefahren abzuwehren,
  • Verursacher zu ermitteln,
  • Maßnahmen zu ergreifen und
  • Folgeschäden zu vermeiden.

Werden von einer Wasserkontrollstation oder dem Laborschiff Max Prüss im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, festgestellt, so werden die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen alarmiert.

Massgeblich für die Weitergabe der Informationen sind die Orientierungswerte, die im Warn- und Alarmplan festgelegt sind und bei deren Überschreitung entsprechende Meldungen erfolgen.

Meldungen

Unbekannte Substanz im Rhein bei Kleve-Bimmen und Lobith

In mehreren aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Mischproben des Rheins bei Kleve-Bimmen und Lobith wurden mittels LC-UV erhöhte Konzentrationen einer unbekannten Substanz (Retentionszeit 12.76 Minuten) gemessen. In Lobith wurde dabei in 2 Proben die Meldeschwelle von 3µg/l überschritten.